«10 Millionen für KSA sind gerechtfertigt»: Finanzminister Dieth verteidigt Finanzspritze

Heute Dienstag geht es im Grossen Rat zuerst um die neuste Steuergesetzrevision, mit der die Regierung unter anderem ein gesetzliches Grundpfandrecht einführen will. Danach ringt das Kantonsparlament um das Budget 2020. Für beides ist Finanzdirektor Markus Dieth zuständig. Ein Gespräch mit ihm über den Ruf nach höheren Krankenkassenprämienabzügen bei den Steuern, die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen für das Kantonsspital Aarau, das gesetzliche Grundpfandrecht und die Rechnung 2019.

Bei der Steuerreform geht es heute Dienstagmorgen auch um einen höheren Abzug von Krankenkassenprämien von den Steuern. Die Erhöhung schon in diese Vorlage aufzunehmen, scheint jetzt vom Tisch. Warum haben Sie sich so dagegen gewehrt?

Markus Dieth: Die Kantonsverfassung schreibt vor, dass für eine Gesetzesänderung eine Anhörung und im Grossen Rat eine zweimalige Beratung durchzuführen ist. Würde man die Gesetzesänderung in Missachtung des ordentlichen Verfahrens vornehmen, besteht das Risiko, dass die neue Gesetzesbestimmung in einem Klageverfahren durch das Gericht aufgehoben wird. Ferner sollten die Gemeinden wie auch der Kanton allfällige Mindereinnahmen budgetieren können.

Sie sehen aber schon einen Bedarf, da die Durchschnittsprämie im Kanton Aargau allein seit 2001 um über 100 Prozent gestiegen ist?

Der aargauische Pauschalabzug gehört zu den tiefsten in der ganzen Schweiz. Dieser ist seit 2001 nie angepasst worden. Wegen der seither markant gestiegenen Krankenkassenprämien ist eine Anpassung prüfenswert.

Sie wollen in einer Folgerevision zeitnah einen Vorschlag machen. Wie sieht der aus?

Der heutige Pauschalabzug von 2000 Franken für Alleinstehende respektive 4000 Franken für Verheiratete und Alleinerziehende soll gemäss dem Prüfungsantrag des Grossen Rats aus der ersten Beratung auf das Niveau des künftigen Bundessteuerabzugs, nämlich auf 3000 Franken respektive 6000 Franken, erhöht werden. Das würde sowohl bei den Gemeinden wie auch beim Kanton zu markanten Mindereinnahmen in der Grössenordnung von je bis zu 50 Millionen Franken führen.

Sehr umstritten bleibt in der ak­tuellen Steuergesetzrevision die Einführung des gesetzlichen Grundpfandrechts. Warum kämpft die Regierung derart darum?

Um sicherzustellen, dass die gesetzlich geschuldeten Steuern aus Grundstücksverkäufen bezahlt werden. Der Aargau ist heute der einzige Kanton, der für die Kantons- und Gemeindesteuern aus den Grundstücksverkäufen keine solche Sicherung kennt.

Warum ist das ein Problem?

Es kommt bisher immer wieder vor, dass diese Steuern infolge Wegzugs ins Ausland oder infolge Konkurses nicht bezahlt werden und in der Folge durch die Steuerbehörde nicht mehr eingefordert werden können. Den Gemeinden gehen dadurch teilweise hohe Beträge verlustig. So entgehen dem Kanton im Durchschnitt jährlich rund 1,4 Millionen Franken und den Gemeinden 0,9 Millionen Franken.

Die vorberatende Kommission favorisiert eine möglichst einfache Pauschallösung von drei Prozent. Wie stehen Sie dazu?

Der neu eingebrachte Eventualvorschlag sieht vor, dass der Käufer einer Liegenschaft künftig 3 Prozent der Kaufsumme statt des Verkäufers an die Steuerbehörde einzahlt. Damit kann er sicher sein, dass sein eben erworbenes Grundstück nicht für die geschuldeten Steuern des Verkäufers haftet. Nach der Steuerveranlagung erhält der Verkäufer von der Steuerbehörde dann eine Rückerstattung, falls die Steuer tiefer ausfällt als die einbezahlten 3 Prozent der Kaufsumme. Fällt die Steuer im Veranlagungsverfahren dannzumal höher aus, muss der Verkäufer nachzahlen. Dieses Verfahren ist äusserst einfach und verursacht keinen Mehraufwand bei der Steuerbehörde.

Nach der Steuergesetzrevision geht es ums Budget 2020. Hier zeichnet sich eine Debatte über die 10 Millionen Franken ab, die das Kantonsspital Aarau (KSA) bekommen soll. Warum dieser Betrag?

Das Kantonsspital Aarau hat eine sehr hohe Versorgungsrelevanz für den Aargau. Viele spezialisierte Leistungen werden in unserem Kanton nur vom KSA angeboten. Die grosse Zahl an Verlegungen von anderen Spitälern ins KSA zeigt dessen Wichtigkeit für die Versorgungssicherheit. Es wurde daher von den Krankenversicherern als Endversorgerspital eingestuft.

Aber braucht der Aargau denn überhaupt ein Endversorgerspital?

Aus Sicht des Kantons ist es wünschenswert, wenn das KSA weiterhin als Endversorger tätig ist und weiterhin ein sehr umfassendes Leistungsspektrum anbietet. Der Kanton könnte sonst die Versorgungssicherheit nicht mehr restlos sicherstellen und müsste zusätzlich mit Mehrkosten wegen ausserkantonaler Behandlungen rechnen. Nicht zu vergessen ist, dass auch andere Kan- tone spezialisierte Leistungsaufträge an das KSA vergeben. Somit wäre auch die Versorgungssicherheit dieser Kantone nicht mehr restlos gewährleistet.

Wie sehen diese Leistungen aus?

Das KSA ist auf Basis der Spitalliste verpflichtet, gewisse Versorgungsleistungen, insbesondere in Notfällen, zu gewährleisten. Ein grosses Team von Fachärzten steht rund um die Uhr für die Aufnahme von Notfallpatienten parat, um beispielsweise bei einem Hirnschlag oder schweren Autounfall zu helfen, unabhängig davon, ob die entsprechende Leistung auch bezogen wird. Aufgrund der hohen Notfall-Vorhalteleistungen des KSA für sein besonderes Leistungsspektrum, zu dem auch die Kinder- und Jugendmedizin gehört, erachtet der Regierungsrat den Beitrag von 10 Millionen Franken als gerechtfertigt. Wenn der Kanton ein gewisses medizinisches Angebot sicherstellen will, müssen diese konkreten Leistungen auch abgegolten werden.

Und warum gibt es nicht auch Geld für das Kantonsspital Baden?

Die Betreuung von komplexen Fällen bindet hohe und teure Ressourcen und setzt voraus, dass alle Fachdisziplinen rund um die Uhr abgedeckt werden und aufnahmebereit sind. Ungeachtet dessen, ob sie gebraucht werden oder nicht. Das KSA ist damit eine zentrale Anlaufstation für Notfälle jeglicher Art, was es von den «gewöhnlichen» Zen­trumsspitälern unterscheidet. Das Kantonsspital Aarau muss überproportional mehr Ärztinnen und Ärzte für den Präsenz- und Bereitschaftsdienst einsetzen, Personal für Pflege und Patientenaufnahme bereitstellen sowie die Verfügbarkeit der erforderlichen Infrastruktur zu jeder Zeit gewährleisten.

Kritische Stimmen sagen, die 10 Millionen reichten gerade etwa, damit das KSA den Neubau aus eigener Kraft stemmen kann.

Die Erhöhung für Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) wirkt sich positiv auf das Jahresergebnis des Kantonsspitals Aarau aus, was aus Eigentümersicht zu begrüssen ist. Der Entscheid ist aber unabhängig vom Neubau zu beurteilen. Der Regierungsrat hat beschlossen, am Endversorgerstatus des KSA festzuhalten. Im Aargau besteht ein grosses Einzugsgebiet, ein Nachfragerückgang nach spezialisierten Leistungen ist nicht zu erwarten. Eine Reduktion des Leistungsspektrums hätte wohl eine Verlagerung in andere Kantone zur Folge. Aus Sicht der Versorgung wie auch aus volkswirtschaftlicher Betrachtung ist dies nicht im Interesse des Kantons Aargau.

Aber kann das KSA dank diesem Geld den Neubau stemmen?

Unsere Kantonsspitäler müssen ihre Investitionen selber finanzieren, dies im Unterschied zu anderen Kantonen. Die Tragbarkeit und Finanzierbarkeit, also der Businessplan des Spitals, wird zurzeit vom Regierungsrat und von einem externen Gutachter überprüft. Unabhängig davon hat der Regierungsrat die vergleichsweise tiefe Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen überprüft. Aufgrund dieser Berechnungen erachtet er eine GWL-Erhöhung für das KSA als gerechtfertigt. Dieser Entscheid ist unabhängig vom geplanten Spital-Neubau erfolgt.

Nachdem die Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17) in trockenen Tüchern ist, hört man in bürgerlichen Kreisen, als Nächstes müsse man den Gewinnsteuersatz für Unternehmen anschauen, da der Aargau zurückfällt.

Der Grosse Rat hat mit der kantonalen Umsetzungsvorlage der SV17 eben erst eine sehr gute, speziell auf den Aargau ausgerichtete Reform verabschiedet. Die Vorlage des Regierungsrats entsprach einem austarierten Kompromiss, von dem alle im Kanton ansässigen Unternehmen profitieren. Die Wirtschaft war ausdrücklich bereit, im Sinne eines Kompromisses auf eine Steuersenkung bei den juristischen Personen zu verzichten.

Nachdem rundherum tiefere Sätze beschlossen werden – ganz aktuell auch in Solothurn –, scheint diese Bereitschaft aber zu bröckeln.

Bei der Besteuerung der Unternehmen ist nicht nur der Gewinnsteuersatz zu beachten, sondern auch die verschiedenen Abzüge. Der Aargau setzt die Sonderregelungen maximal um. Die Wirkung der Sonderregelungen ist das Resultat des Zusammenspiels aus ­Patentbox und zusätzlichem Abzug für Forschung und Entwicklung sowie der Begrenzung der Gesamtentlastung. Das bedeutet, dass im Aargau Gewinne der innovativen Unternehmen mit ­Forschung und Entwicklung bei voller Ausschöpfung der neuen Sonderregelungen eine effektive Steuerbelastung um 11 Prozent erreichen können.

Sie sehen also keinen neuen Handlungsbedarf?

Sehen Sie, der Aargau kennt einen weiteren Standortvorteil, die Anrechnung der Gewinn- an die Kapitalsteuer. Demnach bezahlt ein Unternehmen keine Kapitalsteuer, wenn es Gewinnsteuern im Mindestumfang der Kapitalsteuer bezahlt. Es empfiehlt sich aber, im Frühling 2020 nach Vorliegen der finanziellen Langfristperspektive eine erste Beurteilung der Gewinnsteuersatzhöhe – aus einer Gesamtsicht – vorzunehmen. Eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt wäre verfrüht.

Wagen wir noch einen Ausblick auf die Rechnung 2019. Können Sie das Budget aufgrund der gut laufenden Wirtschaft übertreffen?

Die Steuereinnahmen der natürlichen Personen liegen derzeit deutlich über Budget, diejenigen der juristischen Personen, also der Unternehmen, allerdings darunter. Unter dem Strich sieht es gut aus. Einen Rekordüberschuss wie im Jahr 2018 erwarten wir aber nicht.