
13 Tage lang angebunden: Heute stehen die Ärzte vor Gericht, die Brian K. ans Bett gefesselt haben
Die Geschichte von Brian K. hat zwei Seiten. Es gibt die Geschichte des Täters, der 2013 unter dem Pseudonym Carlos bekannt wurde. Seine schwerste Tat: Im Alter von 15 Jahren rammte er einem 18-Jährigen ein Messer in den Rücken. Im Gefängnis ging er auf Aufseher los. Deshalb wurde er 2019 zu einer «kleinen Verwahrung» verurteilt. Der 24-Jährige wird also so lange eingesperrt, bis er nicht mehr als Gefahr gilt.
Brian K. © Keystone/Linda Grädel
Und es gibt die Geschichte des Opfers, das als Kind vernachlässigt wurde, als Jugendlicher in der Psychiatrie gefesselt und später von der Staatsanwaltschaft in einen Medienskandal gezogen wurde.
Der schwerste Vorfall: Im Alter von 15 Jahren wurde Brian 13 Tage lang in der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich ans Bett gefesselt. Die Staatsanwaltschaft wollte den Fall aber nicht weiterverfolgen und musste von einem Gericht dazu gezwungen werden. Deshalb kommt es erst heute, neun Jahre später, zum Prozess.
Angeklagt sind: der Arzt, der die Fixierung angeordnet hat, sowie sein Vorgesetzter und der stellvertretende Klinikdirektor. Ein ausserordentlicher Staatsanwalt wirft ihnen Freiheitsberaubung vor.
Es gibt zwei Fixierungsmethoden. Bei der Fünf-Punkte-Fixierung werden die Patienten an den Füssen, an den Händen und um den Bauch ans Bett gebunden. Bei der Sieben-Punkte-Fixierung werden zusätzlich auch die Oberschenkel festgezurrt. So kann man sich praktisch nicht mehr bewegen.
Diese Behandlung erhielt Brian während der 13 Tage. Gleichzeitig wurde er mit einem Medikamentencocktail ruhiggestellt. Die Ärzte sahen keine andere Möglichkeit, den 15-Jährigen unter Kontrolle zu bringen.
Anti-Folter-Kommission übt Kritik
Die Fixierung ist eine Methode der Psychiatrie, die häufiger eingesetzt wird, als man erwarten würde. Viele Kliniken haben sich nämlich das Ziel gesetzt, darauf zu verzichten. Doch dies gelingt oft nicht. Dabei kommt es regelmässig zu Problemen.
Für die Aufsicht ist die Kommission für die Verhütung von Folter zuständig. Das Gremium wurde vom Bund vor zehn Jahren gegründet. Folter hat die Kommission in der Schweiz seither nie festgestellt. Sie ist aber auch für unmenschliche Behandlungen zuständig. Und dabei wird sie regelmässig fündig. Die Kontrollberichte dokumentieren: Fixierungen in der Psychiatrie stellen eines der grössten Defizite des Freiheitsentzugs in der Schweiz dar.
Drei Kliniken haben von der Kommission schlechte Zeugnisse erhalten. Darunter ist auch die Klinik, die Brian K. fesselte.
Die Zürcher Universitätsklinik: Sie führt rund 45 Fixierungen pro Jahr durch. Das sei zu viel, findet die Kommission. Zudem sah sie Lücken in der Dokumentation. So fehlten formelle Verfügungen. Diese sind die Grundlage, damit sich die Betroffenen wehren können. Die Zürcher Regierung nahm die Kritik ernst und gelobte in einem fünfseitigen Brief Besserung.
Die Psychiatrische Klinik Königsfelden im Aargau: Sie hat sich das Ziel gesetzt, Fixierungen abzuschaffen, ist aber weit davon entfernt. Beim letzten Kontrollbesuch führte sie mehr als 200 Fixierungen pro Jahr durch. Im Durchschnitt dauerten sie 14 Stunden, manchmal aber auch vier Tage, wie die Anti-Folter-Kommission feststellte. Die Aargauer Regierung hat für die Kritik kein Gehör. Ihre Antwort umfasste zwei Sätze: Dem Bericht sei zu entnehmen, dass in der Psychiatrie keine Folter betrieben werde. Deshalb verzichte die Regierung auf eine Stellungnahme.
Die Universitären Psychiatrischen Dienste von Bern: Hier dauern die Fixierungen besonders lange, im Durchschnitt zwei Tage. Das wurde von der Anti-Folter-Kommission gerügt. Zudem verlangte sie auch hier formelle Verfügungen. In einem Fall stellte sie sogar fest, dass ein Patient mit Handschellen gefesselt wurde. Die Klinikleitung reagierte und verbot dem Sicherheitspersonal fortan den Einsatz von Handschellen.
Im Fall von Brian schreibt der Staatsanwalt, dass eine Fixierung von einem Arzt auf die kürzest mögliche Dauer beschränkt werden sollte, wobei diese eher in Minuten als in Stunden gemessen werden sollte. Schon bei der Anordnung sollte der Arzt die Dauer und den Zeitpunkt der nächsten Überprüfung festlegen, die mindestens stündlich stattfinden sollte. All dies habe der Arzt nicht getan und die Vorgesetzten hätten dies gewusst, aber nicht interveniert. Die Behandlung sei so zu einer Misshandlung geworden.