
18 Seiten, 4 Buchstaben
Chefredaktor Philippe Pfister über das Mindestniveau an sprachlicher Gepflegtheit.
In dieser Kolumne geht es um ein Wort, das üblicherweise nicht in der Zeitung steht: Es geht um das «Vierbuchstabenwort» – also «fuck».
Damit befassen musste sich kürzlich das Bundesverwaltungsgericht. Es verhandelte den Fall der deutschen Unternehmerin Petra Bock. Sie wehrte sich gegen einen Entscheid des Instituts für Geistiges Eigentum. Dieses hatte es abgelehnt, Bocks Coaching-Methode «Mindfuck» in der Schweiz als Markennamen einzutragen – der Begriff sei zu vulgär und damit sittenwidrig. Bock wehrte sich mit dem Argument, was sexuell anstössig sei, müsse zurückhaltend bewertet werden. In Deutschland und Österreich sei ihre Marke schliesslich auch eingetragen.
Die Bundesrichter unter dem Vorsitz von Francesco Brentani liessen sich davon nicht beeindrucken. Trotz lockerer gewordenen Sitten bleibe das «Vierbuchstabenwort» – auch zusammen mit dem Wort «mind» (Hirn) – vulgär und anstössig. Die Vorinstanz habe den Markenschutz deshalb zu Recht verweigert. Mit ihrem Urteil ernteten die Bundesrichter erwartungsgemäss viel Häme. Hinterwäldlerische Sprachpolizisten seien sie, prüde Bünzlis.
Nun, auf die Gefahr hin, ebenfalls als Bünzli zu gelten: Die Richter haben richtig entschieden.
Bundesrichter Brentani und seine Kollegen sind nicht prüde, sondern haben ein feines Gespür für sprachliche Kultiviertheit. In ihrem 18-seitigen Urteil gehen sie akribisch auf die Bedeutung und den Gebrauch des «Vierbuchstabenworts» ein. Dass es in manchen US-Filmen im Minutentakt fällt und sogar in NZZ-Titeln auftaucht, heisse nicht, dass es seine ursprüngliche Bedeutung verloren habe; es wirke derb wie eh und je. Man bewege sich in einem sensiblen Bereich, in dem trotz Liberalisierung «grundlegende soziale Normen nicht ausser Kraft zu setzen sind». Mag sein, dass das eine sehr konservative Sicht der Dinge ist – Marketing-Methoden mit zotigem Anstrich sind schliesslich weitherum akzeptiert. Das heisst aber noch lange nicht, dass jede marktschreierische Provokation das Siegel verdient, eine geschützte Marke zu sein. Gut, wenn es ein paar Bereiche gibt, in denen ein Mindestniveau an sprachlicher Gepflegtheit noch gilt.
Philippe Pfister weilt zurzeit in Berkeley, Kalifornien, wo er eine Weiterbildung absolviert.