Aufsichtsbeschwerde abgewiesen

21-jährige Grenchnerin ging trotz Isolation feiern: Fehler lag nicht beim Contact-Tracing-Team
Mit ihrer Aktion brachte es eine 21-jährige Frau aus Grenchen in die nationalen Schlagzeilen: Trotz behördlich angeordneter Isolation ging sie am Ende Juni an eine Party im Grenchner Parktheater – und feierte danach noch anderswo weiter. 280 Personen mussten daraufhin in Quarantäne, eine Person wurde nach dem Wochenende positiv auf das Coronavirus getestet.
Nachdem die Behörden eine Strafanzeige gegen die Person eingereicht hatten, leitete der Rechtsanwalt der Frau eine Aufsichtsbeschwerde ein: Seine Mandantin sei vom Contact-Tracing-Team nicht korrekt über die Dauer der Isolation informiert worden. Sie habe sich nämlich noch einmal telefonisch beim Contact-Tracing-Team gemeldet und angegeben, ihre Symptome seien bereits am 16. Juni aufgetreten. Daraufhin habe man ihr gesagt, die Isolation dauere unter diesen Umständen nur bis am 26. Juni. Am 27. Juni stieg die Party im Parktheater.
«Die Qualitätsvorgaben des kantonalen Contact Tracings-Teams sehen vor, während der regelmässigen Telefonkontakte mit isolierten Personen wesentliche Auffälligkeiten, Neuerungen und Ereignisse stets in Form von Gesprächsnotizen zu dokumentieren», hält das Departement des Inneren in seinem am Dienstag veröffentlichten Bericht fest. Eine solche Notiz sei anlässlich des Gesprächs mit der betroffenen Person jedoch nicht erstellt worden. «Aufgrund der standardisierten Prozesse innerhalb des Contact Tracing-Teams kann somit ausgeschlossen werden, dass der betroffenen Person ein früheres Isolationsende mündlich bestätigt wurde.»
Es könne damit ausgeschlossen werden, dass der Betroffenen ein früheres Ende der Isolation genannt worden sei. Dies wäre ausserdem ohnehin nur mit einer Dispens des kantonsärztlichen Dienstes möglich gewesen, und eine solcher werde immer schriftlich zugestellt. Der Person sei jedoch kein entsprechendes Mail zugestellt worden. Das Departement des Inneren weist die Aufsichtsbeschwerde deshalb ab.