22-Jähriger vor Bezirksgericht wegen verbotenen Waffen, Drogen und einem Angriff –

Es war vor nicht allzu langer Zeit, da geriet das Leben von Pascal (Name geändert) auf die schiefe Bahn. Der heute 22-Jährige musste sich wegen mehreren Delikten verantworten. Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm einigte er sich auf eine Strafe und damit auf ein verkürztes Verfahren.

Der bullige, grossgewach­sene junge Mann mit tiefer Stimme erscheint mit seinem Anwalt vor Gericht. Seine Vergehen waren kein grosses Thema mehr. Der Anklageschrift ist aber einiges zu entnehmen. So passte Pascal mit einem Kollegen im Juli 2019 am Bahnhof Rothrist einer Person ab, die ihm Geld schuldete. Zuvor organisierten sich die beiden in der Wohnung von Pascal einen Baseballschläger aus Aluminium sowie einen aus Holz. Weil am Bahnhof noch einige Leute anwesend waren, entschieden sich Pascal und sein Kollege, ihrem Opfer an einem anderen Ort aufzulauern. Auf einem Trottoir schnitten sie ihm den Weg ab, Pascal stieg aus dem Auto und packte sein Opfer. Er nahm den Mann in den Klammergriff, während der Mittäter das Opfer mit dem hölzernen Baseballschläger vier Mal auf den Rücken- und Gesässbereich schlug. Das Opfer begann zu weinen, Pascal liess den jungen Mann los. der im Anschluss flüchten konnte.

Eine Hausdurchsuchung brachte einiges zutage

Bereits vor diesem Vorfall wurde die Polizei auf Pascal aufmerksam. Bei einer Hausdurchsuchung etwas mehr als zwei Monate vor oben genanntem Ereignis, fand die Polizei eine Soft-Air-Waffe. Im Luftschutzraum bewahrte Pascal zudem verbotene Waffen auf: ein Schmetterlingsmesser sowie zwei Schlagringe. «Dies, ohne über eine Ausnahmebewilligung zu verfügen», heisst es in der Anklageschrift. Auch im Carport bewahrte der Beschuldigte ein Schmetterlingsmesser auf. Zulasten gelegt wurde Pascal entsprechend die mehrfache Widerhandlung gegen das Waffengesetz.

Gut eineinhalb Jahre lang verkaufte Pascal auch immer wieder Marihuana, weshalb er sich der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz strafbar machte. Die Verkäufe fanden mehrheitlich am Bahnhof Olten statt, teilweise aber auch bei den Abnehmern zu Hause sowie am Bahnhof Aarburg. Rund 875 Franken nahm Pascal damit ein. Zudem verkaufte der Beschuldigte für einen unbekannten Dritten Marihuana an verschiedene Abnehmer. Pro Verkauf durfte er 10 Franken behalten. Weiter betrieb Pascal eine Hanf-Indoor-Anlage mit mindestens zehn Hanfpflanzen. Die Ernte wollte er verkaufen.

Mit der Staatsanwaltschaft einigte sich Pascal auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren. Aufgebrummt erhält er zudem eine Busse von 5200 Franken. Die beschlagnahmten Waffen werden der Kantonspolizei Aargau zum weiteren Entscheid überlassen. Der Beschuldigte muss zudem sämtliche Untersuchungs- und Verfahrenskosten selber tragen. Zugute kam Pascal gemäss Staatsanwältin Jasmine Minger, dass er von Beginn weg geständig war. «Er ist in einen Freundeskreis gerutscht, der ihm nicht guttat», hielt sie fest. «Wir konnten uns gut einigen.» Und Pascal selbst sagte: «Es war dumm, was ich gemacht habe. Ich versuche mich zu bessern.»

Gerichtspräsident Florian Lüthy erachtete die Strafe als angemessen. «Ihr Verschulden ist beträchtlich», sagte er in Richtung des 22-Jährigen.