
30 Monate Haft für 79-jährigen pädophilen Wiederholungstäter
In Frauenfeld stand gestern ein Mann vor Gericht, der in der Region Zofingen bekannt ist: Er gründete und leitete die therapeutische Wohngemeinschaft «Rundumäli» in Uerkheim. Damals hatte er bei seinen Aktivitäten eine Nähe zur römisch-katholischen Kirche Schöftland. Bis er verhaftet und «wegen Unzucht mit Kindern und Pflegebefohlenen» vom Bezirksgericht Zofingen schuldig gesprochen wurde. Das war in den 1980er-Jahren. Und es war nicht das erste Mal. Seine Masche: Er gründete einen Verein oder ein Hilfswerk, gab sich den Anschein von (christlicher) Nächstenliebe – und nutzte die Organisationen als Deckmantel für pädophile Übergriffe auf Buben.
«Obwohl der Mann nach Unzucht-Delikten schon mehrere Jahre im Gefängnis sass, brachte er es immer wieder fertig, Wohnheime zu gründen und von Fürsorgestellen gefördert zu werden», schrieb der «Blick» 1987. Und 1994: «Passt denn niemand auf diesen Mann auf? – Er sass wegen Unzucht mit Kindern und Betrug insgesamt 23 Jahre im Knast. Und jetzt betreut der Entlassene schon wieder Kinder und Jugendliche.»
Erste Verhaftung war vor 50 Jahren
Der in Frauenfeld angeklagte Mann verbrachte 30 Jahre in verschiedenen Strafanstalten. Zurzeit sitzt der mittlerweile 79-Jährige im Kantonalgefängnis Frauenfeld wegen sexueller Handlungen mit Kindern. Die erste Verhaftung liegt über 50 Jahre zurück. Die letzte Verurteilung war 1989 wegen Sexualdelikten. In einem Heim waren ihm – trotz Vorstrafen – wieder Jugendliche anvertraut worden.
Der Beschuldigte ist Präsident des Vereins «Reform 91» mit Sitz im Kanton Thurgau. Die Selbsthilfeorganisation für Häftlinge, Entlassene und ihre Angehörigen wurde von sieben Strafgefangenen gegründet. Der Beschuldigte äussert sich auch zu politischen Themen, etwa 2013 zur Pädophilen-Initiative.
Das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilte am Montagnachmittag den Beschuldigten wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, einfacher Ausnützung der Notlage und mehrfacher Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe an ein Kind zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Zudem ordnete es eine ambulante Therapie an.
Der 79-Jährige erschien an einem Stock am Bezirksgericht Frauenfeld. Er soll im Frühling 2016 einen damals 15-jährigen Jugendlichen mehrmals zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Zudem soll er ihm grössere Mengen an Alkohol gegeben haben. Während der Befragung des heute 18-jährigen Opfers musste der Beschuldigte den Raum verlassen. «Er war eine Vertrauensperson», sagte der Jugendliche aus. Wenn er Streit mit den Eltern gehabt habe, sei er zum Beschuldigten gegangen. Er sei März und April aus dem Internat abgehauen und direkt zum Beschuldigten gegangen. Es sei im gleichen Schema abgelaufen. Beim zweiten Mal sei es Kirsch gewesen, den sie getrunken hätten. Es sei wieder passiert mit dem Massieren. Er sei vom Alkohol betäubt gewesen.
Verteidigung will einen Freispruch
Er habe in seiner ganzen «Karriere» nie einem Jugendlichen Alkohol angeboten, sagte der Beschuldigte. Auch habe er nicht vorgeschlagen, aufs Schlafzimmer zu gehen. Er habe den Jugendlichen etwa im Jahr 2015 oder 2016 zum letzten Mal getroffen, nach Hause genommen und gewaschen.
Für die Staatsanwältin klang die Aussage des 18-Jährigen glaubhaft. Auch früher habe der Beschuldigte den Kindern Alkohol eingeflösst. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, eine ambulante Massnahme und ein zehnjähriges Verbot für Tätigkeiten, bei denen der Beschuldigte regelmässig mit Minderjährigen Kontakt hat. Die Vertreterin des Privatklägers forderte eine Genugtuung von 12 000 Franken. Die Vorfälle hätten psychische Narben beim Jugendlichen hinterlassen.
Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Der Beschuldigte sei aus der Sicherheitshaft zu entlassen. «Es liegt ein klassischer Fall vor, bei dem Aussage gegen Aussage steht», so der amtliche Verteidiger vor Gericht. (sda/az/zt)