
33-Jährige zu «kleiner Verwahrung» verurteilt – Staatsanwalt Burger ist mit dem Urteil zufrieden

Vor dem Bezirksgericht Zofingen stand am Donnerstag eine 33-Jährige, die im August 2017 versucht hat, ihren Mann durch Verbrennen zu töten. Sie tränkte eine Bettdecke mit Benzin und zündete diese an. Der Mann überlebte den Anschlag mit schwersten Brandverletzungen. Im Laufe der Untersuchung kam ans Licht, dass die Frau für weitere fünf Tötungsversuche verantwortlich sein soll, die sie aber alle bestreitet.
Das Bezirksgericht hat die Frau nun wegen mehrfach versuchten Mordes, qualifizierter Brandstiftung, mehrfachen Pfändungsbetrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und Betrugs schuldig gesprochen, und zwar zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren sowie einer stationären Massnahme.
Die Gefängnisstrafe wird zugunsten der stationären Massnahme aufgeschoben. Dies hatte der Verteidiger am Donnerstag als «kleine Verwahrung» kritisiert. Die Frau wird in einer geschlossenen Anstalt fünf Jahre lang therapiert. Sollte die Massnahme nicht erfolgreich sein, kann sie mehrmals verlängert werden.
Konkret sprach das Gericht die Frau bei den sechs vorgeworfenen Mordversuchen in zwei Fällen schuldig. Sie vergiftete ein Birchermüesli mit zermahlenen Eibenkernen. Der Mann liess das Müesli aber stehen, der Plan schlug fehl. Darauf zündete sie ihn in der Nacht an, während die Kinder nebenan schliefen. Für zwei Tötungsversuche mit Gas und einen mit vergiftetem Kartoffelsalat wurde sie freigesprochen. Ebenso sprach das Gericht sie vom Vorwurf frei, einen Auftragskiller angeheuert zu haben. Dem Mann und den beiden Kindern sprach das Gericht eine Genugtuung von insgesamt 160 000 Franken zu.
Staatsanwalt Simon Burger ist mit dem Schuldspruch zufrieden, obwohl es seiner Ansicht nach genug Indizien gab, die Frau für mehr als zwei Mordversuche zu verurteilen, wie er gestern sagte. «Wir werden das Urteil voraussichtlich nicht weiterziehen.» Gefordert hatte Burger 15 Jahre Freiheitsstrafe, aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme. Der Verteidiger hatte auf eine Gefängnisstrafe von maximal acht Jahren plädiert.
Auslöser für die Tat war ein Schuldenberg, der sich kurz nach der Heirat des Paares aufzutürmen begann. Die Frau setzte alles daran, dies vor ihrem Ehemann zu verbergen. Sie fälschte beispielsweise Überweisungsbelege, um das Betreibungsamt zu täuschen. Als das Kartenhaus im Sommer 2017 vor dem Zusammenbruch stand, soll sie den Entschluss gefasst haben, ihren Mann aus dem Weg zu räumen und ihm die Schuld für alles in die Schuhe zu schieben.
Die Angeklagte leidet laut Gutachten unter einer schweren dissozialen Persönlichkeitsstörung. Seit ihrer Kindheit hat sie ein stark angeschlagenes Selbstwertgefühl, nach aussen setzt sie jedoch alles daran, als Powerfrau zu gelten, die alles im Griff hat. Oder wie es Staatsanwalt Simon Burger am Prozesstag sagte: «Sie war bereit, zum Schutz ihres Selbstbildes über Leichen zu gehen.»
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.