42-Jähriger für Tötungsdelikt von 2016 angeklagt – er verwechselte das Opfer

Am 4. Juli 2016 fand die Polizei in Winznau in einer Wohnung einen toten Mann auf. Kurze Zeit später konnte der Tatverdächtige festgenommen werden. Und die Spekulationen gingen los: Ging es um Mord in einem Drogen-Milieu? Wurde – aus einer Verwechslung heraus – die falsche Person erschossen? Heute, gut drei Jahre später, erhebt die Staatsanwaltschaft gegen den mittlerweile 42-jährigen Italiener Anklage. Und Mediensprecherin Cony Brand kann etwas Klarheit in die Sache bringen.

So ging es beim Mord tatsächlich um eine Verwechslung, wie Brand bestätigt. Die Staatsanwaltschaft vermutet folgenden Ablauf: «Täter und Opfer haben sich nicht gekannt», so die Mediensprecherin. «Der Beschuldigte ging in die Wohnung mit der Absicht, jemand anderes zu erschiessen.» Dort traf der mutmassliche Täter aber den 32-jährigen Kosovaren, der zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung lebte. Er schoss und das Opfer erlag seinen Verletzungen vor Ort. «Der Beschuldigte bemerkte seinen Irrtum – und hat darauf auf zwei weitere Personen geschossen, welche aber nicht verletzt wurden», fährt Brand fort.

Die beiden Personen hielten sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft zum Tatzeitpunkt ebenfalls in der Wohnung auf – in welchem Zusammenhang sie mit dem Opfer oder dem Täter stehen, kommuniziert die Staatsanwaltschaft nicht. Ebenso wenig gibt sie weitere Details zum Hintergrund der Tat bekannt. Dass es um Drogen gegangen sein soll, kann Brand nicht bestätigen.

«Besonders skrupellos» – und ohne Waffenschein

Wegen den Schüssen, die der mutmassliche Täter auf das Opfer abgegeben hat und seinem «besonders skrupellosen» Vorgehen, wird er nun wegen Mordes angeklagt. Dazu kommt der Vorwurf der mehrfach versuchten vorsätzlichen Tötung für die Schüsse, die der mutmassliche Täter auf die beiden anderen Anwesenden abgegeben hat.

Auf der Liste der Anklagen steht zudem noch «Vergehen gegen das Waffengesetz». Mediensprecherin Brand erklärt, es gehe einerseits darum, dass der Beschuldigte die Waffe ohne Erwerbsschein gekauft habe. Zudem habe er sie in der Öffentlichkeit auf sich getragen, ebenfalls ohne gültigen Waffenschein. 

Nach seiner Verhaftung sass der beschuldigte Italiener in Untersuchungs-Haft, mittlerweile befindet er sich in vorzeitigem Vollzug. Während der Ermittlungen, so Brand weiter, sei er schon einmal geständig gewesen. «Das ist mittlerweile nicht mehr der Fall – der Beschuldigte bestreitet die Tat.»

Der 42-Jährige wird sich vor Gericht verantworten müssen. Der Termin der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht von Olten-Gösgen steht noch nicht fest.