50-Euro-Grenze schreckt nicht ab: Schweizer kaufen munter weiter in Deutschland ein

Teilweise richtig heftig wurde im Vorfeld über mögliche Auswirkungen einer Bagatellgrenze gestritten, die am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist und die regelt, dass die Mehrwertsteuer beispielsweise für Schweizer bei ihren Einkäufen erst ab einem Betrag von mehr als 50 Euro zurückerstattet wird. Das grosse Geschäftesterben wurde da heraufbeschworen, wenn die Schweizer nicht mehr im bisherigen grossen Stil in Deutschland einkaufen werden. Doch zumindest in Laufenburg ist davon nichts zu spüren.

Rainer Weber, Marktleiter des E-Centers im Laufenpark, sagt: «Wir haben mit der Einführung der Bagatellgrenze von 50 Euro momentan keinerlei Probleme. Es sind dadurch keine Kunden weggeblieben, auch keine Schweizer Kunden.» Das Problem stelle sich bei den meisten Schweizer Kunden beim Einkauf im E-Center gar nicht, weil die Einkäufe im Regelfall mehr als 50 Euro ausmachen. Es habe bisher auch keine negativen Reaktionen von Kunden gegeben. Ähnlich sieht er die Situation für andere grosse Discounter oder Drogerieketten. Bei dem derzeitigen Wechselkurs von rund 100 Euro/110 Franken sei diese Bagatellgrenze vollkommen in Ordnung. Anders hätte es sicherlich ausgesehen, wenn die im Vorfeld ebenfalls diskutierte Bagatellgrenze von 170 Euro gekommen wäre, meint Rainer Weber.

Dietmar Fink, Vorsitzender des Gewerbeverbandes Laufenburg, hat von den Mitgliedern bislang noch nichts Negatives gehört. Auch Renata Vogt, Inhaberin von «Buch&Café» in Laufenburg, hat bisher keine negativen Erfahrungen gemacht. «Ich bin richtig froh über die Einführung dieser Bagatellgrenze», sagt sie und merkt an, dass beispielsweise bei Büchern eh nur ein Steuersatz von sieben Prozent anfällt, was bei 50 Euro maximal 3.50 Euro Rückerstattung bedeuten würde. «Ich glaube nicht, dass Kunden ausbleiben, wenn sie 1,50 Euro Mehrwertsteuer nicht mehr zurückbekommen», sagt sie und bemerkt noch den grossen Aufwand, der dafür sowohl im Geschäft als auch für den Zoll und die Finanzämter anfällt. Sie habe viele Schweizer Kunden, bislang hätte noch niemand etwas gesagt, meint sie. Aber auch schon früher hätten die Kunden im Regelfall auf einen entsprechenden Nachweis bei kleineren Beträgen verzichtet, sagt sie.

Auch bei den Zollämtern selbst läuft bisher alles reibungslos. «Es hat kaum Nachfragen gegeben, und von unseren ausgelegten Infoblättern wurde kaum Gebrauch gemacht», berichtet Mark Eferl, Pressesprecher des Hauptzollamtes Singen, das auch für Laufenburg zuständig ist.