An Fussballjunioren vergangen: Bezirksgericht Zofingen verurteilt Masseur

An sechs Knaben im Alter zwischen 13 und 15 Jahren hat sich der Beschuldigte sexuell vergangen. Passiert sind die Übergriffe zwischen Juli 2015 und Juni 2016. In dieser Zeit ist der 57-Jährige bei einem Fussballklub in der Region als Masseur der 1. Mannschaft angestellt. Weil sein eigener Sohn ebenfalls im Verein Fussball spielt, ist er auch bei Matches der Junioren anzutreffen. Dabei wird er von Eltern angefragt, ob er ihre Kinder ebenfalls massieren könnte. Was zu diesem Zeitpunkt niemand im Umfeld des Fussballklubs weiss: Der Mann ist einschlägig vorbestraft. 2008 wurde er im Kanton Freiburg wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind verurteilt. Der Schweizer verging sich damals an einem 9-jährigen Jungen. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte ihm zudem eine pädophile Neigung, weshalb er eine Therapie absolvieren musste.

Die Eltern ahnten nichts

Ein paar Jahre nach der Verurteilung zieht der dreifache Vater mit seiner Familie in den Kanton Aargau, tritt eine Führungsposition im Gesundheitswesen an. Er erleidet ein Burn-out, seine Ehe geht in die Brüche. In jener Zeit beginnt er seine Tätigkeit als Masseur. Und seine pädophile Neigung nimmt wieder Überhand. Trotzdem entscheidet er sich, die Fussballjunioren zu behandeln. Anfänglich geschieht dies in Räumlichkeiten des Fussballvereins. Später richtet er sich an seinem Wohnort in der Region Zofingen einen Massageraum ein. Während der Behandlungen warten die Eltern vor den geschlossenen Türen. Sie wissen nicht, dass sich ihre Kinder für die Massagen komplett entkleiden müssen. Und auch von den eigenwilligen Massagepraktiken des 57-Jährigen, für welche die Eltern gar noch bezahlen, ahnen sie nichts.

Bei einem Knaben, ein guter Freund seines Sohnes, massiert der Mann mehrmals dessen Penis bis zur Ejakulation. Es ist die einzige Tat, die der Beschuldigte vor Gericht zugibt. Wieso er es getan habe, könne er nicht erklären. «Es ist einfach passiert», sagt er. Dass die Handlungen ihn erregten, streitet er ab. Ebenso wie die weiteren Übergriffe. Bei einem Jungen führt er – unter dem Vorwand, es handle sich um eine spezielle Massagetechnik – den Zeigefinger in den Anus ein. Alle Opfer sagen aus, der Beschuldigte sei geradezu erpicht darauf gewesen, sie in der Leistengegend zu massieren. Auch wenn die Knaben mit anderen Problemen, wie etwa Rücken- oder Knieschmerzen zu ihm kamen. Der Mann nutzt die Behandlung der Leisten, um die Knaben im Intimbereich zu berühren.

Staatsanwalt fordert Verwahrung

Die Taten des Beschuldigten fliegen im Juni 2016 auf, weil sein Sohn Verdacht schöpft. Zudem findet dieser auf dem Handy seines Vaters Screenshots von einschlägigen Internetseiten. Der Mann bestreitet, entsprechende Bilder auf sein Handy geladen zu haben. In seinem Schlusswort bittet der Beschuldigte das Gericht um eine zweite Chance. «Die Opfer erhalten auch keine zweite Chance. Sie wurden bereits verurteilt, und zwar lebenslänglich», hält Staatsanwältin Christina Zumsteg dagegen. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Wiederholungstäter eine Freiheitsstrafe von 5 1 / 2 Jahren sowie eine ordentliche Verwahrung.

Das Bezirksgericht Zofingen verurteilt den Mann wegen sexueller Handlungen mit Kindern sowie mehrfacher Pornografie zu einer Freiheitsstrafe von 4 1 / 2 Jahren. «Sie verübten diese Übergriffe unter dem Deckmantel, den Kindern helfen zu wollen», begründet Gerichtspräsidentin Katrin Jacober. «Dabei ging es nur darum, ihre eigenen sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen.» Von einer Verwahrung sehen die Richter ab. Auch, weil der Mann laut der psychiatrischen Gutachterin bisher von den falschen, nicht spezialisierten Therapeuten behandelt worden sei. Der Mann wird zu einer ambulanten Therapie verurteilt, welche vollzugsbegleitend durchgeführt wird. Zudem wird ihm ein 10-jähriges Berufsverbot für Tätigkeiten, bei denen ein regelmässiger Kontakt mit Kindern möglich ist, auferlegt. Weiter sprachen die Richter ein Kontakt- und Rayonverbot zu den eigenen Kindern sowie den Opfern aus.