Handelt es sich hier um zonenkonformes Recycling?

Er war zuerst da – der Bauernhof am Zofinger Bleicheweg. Im Rahmen einer früheren Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) wurde er der Arbeitszone zugeteilt. Für den Eigentümer eigentlich eine super Sache – sein Land gewann an Wert. Ein Verkauf an einen Investor kommt für den Landwirt und Landschaftsgärtner offenbar nicht infrage. Er betreibt seinen Hof weiter – ergänzte ihn aber vor geraumer Zeit mit einem Zwischenlager- und Sortierplatz für Bauschutt. Dies notabene ohne Bewilligung.

Dazu Guido Hodel, Leiter Hochbau und Liegenschaften der Stadt Zofingen: «Im Juli 2017 wurde die Bauverwaltung von der Polizei darauf aufmerksam gemacht, dass nicht bewilligte Ablagerungen auf der Parzelle getätigt werden.» Die Bauverwaltung habe daraufhin den Grundeigentümer aufgefordert, ein Baugesuch einzureichen, was dieser vorerst nicht tat. Anfang 2019 sei die Aufforderung der Bauverwaltung an den Grundeigentümer wiederholt worden. «Mitte Februar 2019 wurde ein nicht vollständiges Baugesuch eingereicht – nach einer Ergänzung konnte das Gesuch öffentlich aufgelegt werden», sagt Hodel.

Restriktive BNO

Ist dieser Recyclingplatz überhaupt zonenkonform? In der Zofinger BNO heisst es im Zusammenhang mit der Arbeitszone: «Ausgeschlossen sind folgende Nutzungen – Verteil- und Logistikzentren, Betriebe, deren Haupttätigkeit am Standort in der Zofinger Arbeitszone im Transport, Lagern und Konfektionieren von Waren besteht … permanente Abstell- und Lagerflächen, die nicht in Zusammenhang mit einem in der Zone ansässigen Produktionsbetrieb stehen.» Was hat Bauschutt-Recycling mit einem Landwirtschaftsbetrieb zu tun? Was sagt der Gesuchsteller dazu? Während der letzten zwei Tage war der Unternehmer telefonisch nicht erreichbar.

Wirtschaftsförderer Andreas C. Brändle, der sich als Anwalt für neue Arbeitsplätze sieht, ist alles andere als begeistert. «Versagt hier die BNO?», fragt er sich. Für ihn ist das vorliegende Gesuch ein Musterfall. Aus diesem Grund will er eine Einwendung machen und so testen, wie viel Biss die Bestimmungen der BNO in der Bewilligungspraxis haben.

Was sagt das zuständige Stadtratsmitglied? Das ist Hans-Martin Plüss – von Beruf Baujurist: «Die Behörde kann bezüglich Nutzungsart einer Parzelle nur dann konkret Einfluss nehmen oder sogar ein Verbot aussprechen, wenn diese nicht den gesetzlichen Rahmenbedingungen der BNO entspricht. Ansonsten bleibt es bei Empfehlungen. Die besagte Parzelle liegt in der Arbeitszone. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird geklärt werden müssen, ob die neue Nutzung zonenkonform ist.» Guido Hodel ergänzt: «Das Gesuch wurde parallel zur Prüfung an den Kanton gesendet. Die Beurteilung des Gesuchs wird erst vorgenommen, wenn allfällige Einwendungen und die Stellungnahme des Kantons vorliegen.»

Unglücklicher Peter Gehler

Sehr unglücklich mit der aktuellen Entwicklung ist Peter Gehler, Präsident Wirtschaft Region Zofingen. Er bezeichnet die Parzelle als Filet-Stück – «hier wollen wir Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung». Und: «Ich würde es begrüssen, wenn der Besitzer seine Pläne an einem Ort umsetzt, der besser dafür geeignet ist.»

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