
«Oberstes Ziel ist, dass sich ein solcher Fall im Kanton Aargau nicht wiederholt»
Im Oftringer Tierschutzfall kommen neue Details ans Licht. In einem dreiseitigen Brief an FDP-Grossrat Herbert H. Scholl äussert sich der zuständige Regierungsrat Jean-Pierre Gallati erstmals ausführlich zu den Ereignissen, die weit über den Kanton hinaus für Aufsehen sorgten. Scholl hatte sich Ende letzter Woche an Gallati gewandt und um «rasche Antworten» auf diverse Fragen gebeten. So wollte er unter anderem wissen, seit wann dem Aargauer Veterinärdienst die Missstände auf dem Oftringer Hof bekannt waren und welche Massnahmen angeordnet wurden. Und: «Welche Massnahmen hat die Departementsleitung angeordnet, um sicherzustellen, dass sich solche Tierdramen nicht mehr wiederholen?»
Gallati beantwortet Scholls Fragen sehr ausführlich. Sein Antwortbrief liegt dem Zofinger Tagblatt vor.
Der Veterinärdienst habe zwischen September 2015 bis Dezember 2019 acht unangemeldete Kontrollen durchgeführt, meist aufgrund von Meldungen aus der Bevölkerung. Da es sich um einen Hobbybetrieb handle, unterstehe dieser keiner regelmässigen gesetzlichen Kontrollpflicht durch den Veterinärdienst, so Gallati.
Viele Verstösse, aber in der Regel nicht punkto Ernährung
Bei sechs dieser Kontrollen seien Mängel bei der Schaf- und Ziegenhaltung festgestellt worden, etwa fehlende Ohrmarken. «Die Verstösse gegen das Tierschutzgesetz betrafen zweimal eine mangelhafte Umzäunung (Verletzungsgefahr der Tiere) sowie je einmal eine Vernachlässigung der Pflege und fehlende gesundheitliche Betreuung der Tiere.» So habe der Veterinärdienst bei einer Kontrolle ein schwer krankes Tier angetroffen. Ein weiteres Mal stiessen die Kontrolleure auf Schafe, die viel zu lange nicht geschoren worden waren.
Bei vier Kontrollen wurden laut Gallati Tierschutzmängel bei der Geflügelhaltung festgestellt, konkret fehlten Legenester und Sitzstangen. «Bei einer Kontrolle wurden zudem zu wenig Tränken und Einstreu bemängelt. Es handelt sich hierbei um Verstösse, die nicht lebensbedrohlich für die Legehennen sind.»
Zudem sei der Tierhalter in den letzten Jahren vier Mal durch die Fachstelle Umwelt- und Tierdelikte der Kantonspolizei oder die Repol Zofingen kontrolliert worden. «Bei zwei Kontrollen wurde eine mangelhafte Umzäunung sowie je ein totes Tier (ein Schaf und ein Lamm) festgestellt. Einmal fehlte eine Tränke für die Schafe.» Ein totes oder krankes Tier bei Kontrollen sei tragisch, komme aber in der Nutztierhaltung gelegentlich vor, schreibt Gallati weiter. «Abgesehen von den oben ausgeführten Ausnahmen verfügten die Tiere stets über ausreichend Futter und Tränken. Entsprechend wiesen die Tiere, ebenfalls abgesehen von den erwähnten Ausnahmen, einen guten Ernährungszustand auf. Aus diesem Grund hat der Veterinärdienst vor dem 7. Februar 2020 kein Tierhalteverbot verfügt.»
Der Halter hatte die toten Tiere offenbar gezielt versteckt
Anlässlich der Hausdurchsuchung durch die Kantonspolizei am vorletzten Dienstag habe der vor Ort anwesende Tierarzt zwei tote Schafe und eine tote Ziege gemeldet. «Zudem traf er auf der Weide auf je ein hinkendes und ein abgemagertes Schaf.» Die 35 Legehennen hätten gesundheitlich keine Beeinträchtigungen gezeigt. «Auch die vier Ziegen und der grösste Teil der Schafe befanden sich am 4. Februar in einem normalen Nährzustand.»
Allerdings: Auf dem Gelände befanden sich laut Gallati in Kunststofftonnen und in Räumen, wie zum Beispiel in der Garage, die Überreste toter Tiere. «Wie und wann diese toten Tiere ums Leben kamen, ist nicht bekannt. Um der angezeigten Beschlagnahmung zuvorzukommen, trat der Tierhalter die Tiere per sofort ab.»
Bei sämtlichen Kontrollen, so bilanziert Gallati, habe es keinen Hinweis auf die Zustände gegeben, wie sie letztlich am 4. Februar festgestellt worden seien. «Indizien für gehäuft verendete Tiere, wie der Geruch nach Verwesung, wurde bei den Kontrollen weder durch den Veterinärdienst noch die Kantonspolizei festgestellt. Somit bestand für den Veterinärdienst aufgrund dieser Feststellungen aus damaliger Sicht kein Verdachtsmoment für weiterführende Abklärungen und für das inzwischen bekannte Ausmass der Situation vor Ort.» Die toten Tiere habe man am 4. Februar in verschlossenen Behältern und an Orten gefunden, die nicht zur Tierhaltung genutzt wurden, wie zum Beispiel in Garagen. «Die effektive Todesursache und der Todeszeitpunkt dieser Tiere sind leider nicht bekannt. Dadurch ist eine Aussage über das erlittene Tierleid nicht möglich.»
Analyse bis Ende Monat – dann wird wieder informiert
Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) habe am 4. Februar in Abstimmung mit ihm, dem Departementschef, eine vertiefte Analyse des Falls in die Wege geleitet. «Ich habe das AVS beauftragt, mir bis Ende Februar das Ergebnis der Fallanalyse und die nötigen Massnahmen vorzulegen. Auf dieser Grundlage werde über das weitere Vorgehen entschieden und in den nächsten Wochen kommuniziert. «Unser oberstes Ziel ist, dass sich ein solcher Fall im Kanton Aargau nicht wiederholt.»
Auch ob organisatorische oder personelle Massnahmen erforderlich sind, entscheidet Gallati nach Abschluss der laufenden Abklärungen. «Trotz der Schwere der Ereignisse will ich nichts ‹übers Knie brechen›.»
Herbert H. Scholl ist erfreut, dass Gallati den «bisherigen Verfahrensablauf detailliert und ohne Beschönigungen darstellt». Seine Antworten zeigten aber auch den Handlungsbedarf beim Veterinärdienst auf. «Wenn erst die professionelle Hausdurchsuchung der Kantonspolizei das ganze Ausmass dieser Tragödie ans Licht brachte, können die vorgängigen Kontrollen des Veterinäramts nicht genau genug gewesen sein. So wurden die Kunststofftonnen auf dem Gelände und die Garage, wo sich Überreste toter Tiere befanden, offensichtlich nicht näher angeschaut.»
Erforderlich seien zusätzliche Ausbildungen für die Tierschutzkontrolleure und eine engere Zusammenarbeit mit der Fachstelle Umwelt- und Tierdelikte der Kantonspolizei. Der neue Regierungsrat habe aber erkannt, dass die Analyse dieses jahrelangen Falls vertieft werden müsse – «und anschliessend die nötigen Massnahmen beim Veterinärdienst zu treffen sind». Die gesetzlichen Grundlagen seien ausreichend. «Sie müssen aber kompetent und nachdrücklich angewendet werden. Einig ist sich Scholl mit Gallati vor allem in einem Punkt: «Die bisherigen Fehler dürfen sich nicht wiederholen.»
Der Fall, die Fakten
Der Tierschutzfall Oftringen schwelt seit Jahren. Gegen den 57-jährigen Beschuldigten gab es Anzeigen und Strafurteile. Letztmals kontrollierte der Veterinärdienst den Halter am 14. Dezember letzten Jahres, die Polizei am 11. Januar 2020. Am 4. Februar ging die Polizei vor Ort, weil der Halter nicht zu einer Einvernahme erschienen war. Die Beamten stiessen auf Dutzende toter Tiere, die teilweise bereits mumifiziert waren. Sie nahmen den Tierhalter fest. Er sass bis letzten Freitag in Haft. Er wurde zudem mit einem Tierhalteverbot belegt.