
Wer steckt hinter den Vorwürfen gegen Simon Burger?
Désirée Stutz ist Präsidentin der SVP-Fraktion im Grossen Rat und damit Parteikollegin von Simon Burger. Zudem war die Juristin früher selber als Staatsanwältin im Aargau tätig und kennt daher die Abläufe und Verhältnisse in der Strafverfolgung aus eigener Erfahrung. «Ich habe die Vorwürfe den Medien entnommen und kenne sie nicht im Detail», sagt Stutz. Sie stellt sich grundsätzlich hinter Burger und sagt, die gegen ihn erhobene Kritik spreche «für eine klare Linie und Führung, was im Interesse der Bürger ist und von einem Leitenden Staatsanwalt erwartet wird». Die Grossrätin, die selber als Rechtsanwältin tätig ist, hat den Eindruck, «dass das Ganze eher politisch motiviert ist». Mehr will Stutz aufgrund des laufenden Verfahrens derzeit nicht zum Fall Burger sagen.
Burger sprach sich gegen mehr Kompetenzen für Polizei aus
Bekannt ist, dass sich Burger bei der Diskussion über das neue Polizeigesetz im Aargau für eine klare Regelung der Kompetenzen zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft ausgesprochen hat. Er war zum Beispiel dagegen, dass die Polizei präventive Ermittlungen tätigen und Personen ohne Antrag an die Staatsanwaltschaft und Bewilligung durch das Zwangsmassnahmengericht länger in Gewahrsam behalten kann. Dieselbe Position vertrat auch Fraktionschefin Stutz, während SVP-Kantonalpräsident Andreas Glarner und Grossrätin Nicole Müller-Boder für mehr Kompetenzen der Polizei waren. Mit seiner Haltung hat sich Burger in Polizeikreisen mit Sicherheit keine Freunde gemacht. Ob die Urheber der Kritik dort zu suchen sind, ist derzeit aber nicht mehr als Spekulation.
Simon Burger ist nicht der erste Leitende Staatsanwalt im Aargau, der sich mit Vorwürfen und Kritik von Mitarbeitenden konfrontiert sieht. Vor gut vier Jahren behandelte das kantonale Verwaltungsgericht eine Mobbing-Klage gegen Barbara Loppacher, die Leiterin der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau. Eingereicht wurde die Klage von Staatsanwältin Christina Zumsteg, die sich von Loppacher im Stich gelassen und benachteiligt fühlte. Hintergrund war die sogenannte Büsi-Affäre, die im Jahr 2012 begann. Damals ermittelte Zumsteg wegen Tierquälerei gegen zwei Polizisten, die einer verletzten Katze keine Erste Hilfe geleistet hatten.
«Büsi-Staatsanwältin» war nicht Urheberin der Vorwürfe
Daraus ergab sich die Kritik, die Strafverfolgungsbehörden hätten zuviel Personal, wenn sie solche Bagatellfälle aufgreifen könnten. Später trat Zumsteg in den Ausstand, schliesslich wurde das Büsi-Verfahren eingestellt. 2014 erhielt sie eine Genugtuung von 5000 Franken und wurde für die Dauer des Mobbing-Verfahrens von Lenzburg nach Zofingen versetzt. Das Verwaltungsgericht wies ihre Klage im Jahr 2016 zwar ab, doch Zumsteg und der Kanton einigten sich auf einen Vergleich: Die klagende Staatsanwältin wurde auf ihren Wunsch nach Zofingen versetzt, dafür verzichtete sie auf einen Weiterzug des Urteils.
Könnte also Christina Zumsteg, die in Lenzburg gegen ihre damalige Chefin klagte, hinter den Vorwürfen gegen ihren heutigen Chef Simon Burger in Zofingen stecken? Auf Anfrage sagt die Staatsanwältin, sie könne sich inhaltlich nicht zur laufenden Untersuchung gegen den Leitenden Staatsanwalt Simon Burger äussern. Zumsteg hält aber fest: «Ich habe die Missstände und deren Folgen auf die Mitarbeiter in den letzten Jahren hautnah miterlebt.»
Als die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich entschieden hätten, «dass dies nicht mehr weiter tragbar ist und sie sich deshalb an die Oberstaatsanwaltschaft gewendet haben, habe ich mich kollegial verhalten und die erhobenen Vorwürfe bestätigt», führt Christina Zumsteg weiter aus. Sie beteuert aber, «dass ich zuvor diesbezüglich nie aktiv geworden bin». Vielmehr habe sie weiterhin ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen erledigt.
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