
Erste Verbote bereits beschlossen: Gemeinden sagen Steingärten den Kampf an
Man nennt sie «Steinwüsten» oder «Geröllhalden», man schimpft sie «Gärten des Grauens». Und trotzdem sind Schottergärten landauf, landab beliebt: Mühsames Jäten entfällt auf den vermeintlich pflegeleichten Flächen, es herrscht Ruhe und Ordnung – so die Hoffnung von Herr und Frau Schweizerin.
Doch jetzt droht dieser Stein gewordenen Bequemlichkeit vor der eigenen Haustüre das Aus: Politikerinnen und Politiker haben die Steinwüsten als neue Spielwiese entdeckt. Schweizweit wird Steingärten der Kampf angesagt. Ob in Grenchen (SO), St. Gallen oder Steffisburg (BE): In immer mehr Kommunen werden Verbote ausgearbeitet, geplant oder zumindest auf die politische Agenda gesetzt.
In Arbon (TG) etwa soll demnächst ein Verbot von Steingärten auch bei Einfamilienhaus-Neubauten eingeführt werden. «Derzeit könnten wir dies nur bei Gestaltungsplänen durchsetzen», bedauert Stadtrat Didi Feuerle. Besonders hervorgetan hat sich der Kanton Solothurn.
Mehrere Gemeinden planen dort, bei der nächsten Ortsplanungsrevision Steingärten zu verbieten. Und eben erst beschloss das Kantonsparlament, künftig gegen Geröllhalden vorzugehen: Die Regierung muss nun Hausbesitzer «mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln» sensibilisieren, damit möglichst wenig neue Steingärten angelegt werden.
Der Nachteil: Zu heiss, zu wenig Artenvielfalt
Als eine der ersten Gemeinden der Schweiz dürfte nun Langendorf (SO) ein Verbot beschlossen haben. Ende August hat dort die Gemeindeversammlung entschieden, dass künftig «Steingärten (Schottergärten), die keinen ökologischen Nutzen haben», nicht mehr erlaubt sind. Seit dem Beschluss hat Gemeindepräsident Hans-Peter Berger bereits Nachfragen aus der ganzen Schweiz erhalten.
Zwei Punkte hätten zum Verbot geführt, erklärt Berger, dessen Gemeinde sich schon zuvor bereits intensiv mit der Biodiversität im Siedlungsraum auseinandergesetzt hatte: Einerseits werden die Gärten im Sommer sehr heiss, in Zeiten verdichteten Bauens und der Klimaerwärmung sei dies nicht wünschenswert. Andererseits sei der Artenreichtum auf den quasiversiegelten Gärten gering.
Tatsächlich können Steingärten im Sommer bis zu 60 oder 70 Grad heiss werden. Die Zahl der dort lebenden Tierarten ist gering, auch weil die von den Gemeinden geächteten Schottergärten mit Vlies unterlegt sind, welches das Wachstum von Unkraut bremsen soll. Oft spriesst es allerdings nach ein paar Jahren dann doch.
«Das ist ein Eingriff in die Eigentumsfreiheit»
Die Nachteile von Schottergärten sind auch Markus Meier bewusst. Trotzdem hat der Direktor des Hauseigentümerverbandes wenig Freude an den Regulierungen, die nun vielerorts drohen. Meier sieht darin nicht nur ein Zeichen stetig zunehmender Vorschriften, sondern auch einen Eingriff in die Eigentumsfreiheit.
Seine Devise: «Aufklärungsarbeit statt Verbote, die dann aufwendig kontrolliert werden müssen.» Schliesslich würden die meisten Gärtner schon lange von Steingärten abraten. Auch Raimund Rodewald, der Geschäftsführer der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, findet es «ein wenig verrückt, dass Schottergärten reguliert werden müssen». Eine andere Lösung sieht er aber derzeit nicht: Noch immer würden Gärtner auf Kundenwunsch hin Schottergärten anlegen.
Bereits heute hätten Gemeinden allerdings Möglichkeiten, anderweitig gegen Schottergärten vorzugehen: Als vorbildlich gilt Urtenen-Schönbühl (BE). Dort müssen nicht nur Flachdächer begrünt werden. Anders als in anderen Gemeinden werden bei der Grünflächenziffer – sie regelt den Anteil Grün auf dem Grundstück – Schottergärten nicht angerechnet.
Auf Luftaufnahmen sehe die Gemeinde durchaus grüner aus als andere, sagt Martin Jöhr von der Bauverwaltung nicht ohne einen gewissen Stolz. Dies sei jedoch eher eine Ausnahme, ergänzt Landschaftsschützer Rodewald. In vielen Gemeinden würden Schottergärten auch weiterhin als Grünfläche gerechnet.
Viele Gemeinden suchen das Gespräch
Verbreitet ist vielerorts bereits heute, dass Bauverwaltungen bei Neubauten das Gespräch mit Hausbesitzern suchen, um exzessive Steinwüsten zu verhindern. Etwa in Heiden (AR). Die Gemeinde sorgte vergangenes Jahr für Aufsehen, als sie in einem Reglement Richtlinien gegen Steingärten erliess.
Rechtsverbindlich sei die Vorschrift aber nicht, erklärt Gemeindepräsident Gallus Pfister. «Wir suchen die Diskussion.» Bisher habe dies immer gewirkt. Auch in Cham (ZG) hat man kein explizites Verbot. Inwieweit Steingärten zugelassen werden, wird im Einzelfall geprüft, etwa abhängig davon, ob sie sich in die Umgebung einfügen. Zudem, so die Bauverwaltung, könnten Steingärten manchmal auch Schlimmeres verhindern.
Die Gärtner haben reagiert
Bei Jardin Suisse, dem Branchenverband der Schweizer Gärtner, hat man bereits vor längerer Zeit reagiert. Der Verband gibt seinen Mitgliedern etwa Empfehlungen und Argumente fürs Kundengespräch ab. Dazu gehören auch Tipps, wie Steingärten einigermassen ökologisch sinnvoll umgesetzt werden können, wenn Kunden darauf bestehen. Denn nicht jeder Steingarten ist ökologisch schlecht.
Auch auf nationaler Ebene wird das Thema Schottergärten beackert. Nationalrätin Martina Munz (SP/SH) hat vergangenes Jahr einen Vorstoss eingereicht. Nicht überall kamen Regulierungen aber gut an: Der Liestaler Einwohnerrat lehnte ein Verbot von Schottergärten ab. Und in Schaffhausen kippte das Volk eine Initiative, die – neben diversen weitergehenden Massnahmen gegen Landverbrauch – auch Schottergärten verboten hätte.
Steingarten ist nicht gleich Steingarten
Es gibt auch gute Beispiele
Hohe Temperaturen, weniger Verdunstung als bei Pflanzen, weniger Artenvielfalt, Versiegelung: Das sind die Nachteile von Schottergärten. Ihnen gegenüber stehen die günstigere (Unterhalts)kosten und weniger Pflegeaufwand, jedenfalls in den ersten Jahren. Wegen der Nachteile sind die Gärten in den vergangenen Jahren in die Kritik geraten. Nicht jeder Steingarten ist allerdings ökologisch schädlich. «Gebrandmarkt» werden von Umweltorganisationen spärlich bepflanzte Schotterflächen, die oft mit Vlies unterlegt sind und praktisch einer versiegelten Fläche entsprechen. Davon zu unterscheiden sind etwa japanische Steingärten oder sogenannte Alpengärten, die – ebenfalls mit viel Steinen, aber auch mit Pflanzen – den entsprechenden Lebensraum nachahmen. Auch Kies- und Splittgärten oder sogenannte Ruderalflächen sind durchaus ökologisch sinnvoll. Auf den kargen, nährstoffarmen Flächen wachsen Wildstauden und Pionierpflanzen. Sie sind Lebensraum für zahlreiche Insektenarten. Diverse Gemeinden und Kantone etwa bauen Verkehrsinseln mit dieser Bepflanzung. Wie ökologisch sinnvolle Steingärten angelegt werden können, dazu finden sich im Netz diverse Informationsbroschüren, etwa von Garten- oder Naturverbänden. (lfh)