
Lehrling beschimpft Andreas Glarner auf Instagram und wird verurteilt – SVP-Mann trotzdem gegen Lösch-Pflicht für soziale Medien
Ein Lehrling aus dem Kanton Solothurn ist von der Bundesanwaltschaft zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt worden. Dies, weil er den Aargauer SVP-Präsidenten Andreas Glarner auf Instagram übelst bedroht und beschimpft hatte, schreibt die «Sonntagszeitung». So habe er Glarner beispielsweise gewünscht, dass er sich beide Beine breche.
Von der Strafe für den Lehrling hat Glarner erst durch die durch die «Sonntagszeitung» erfahren, wie er im Interview sagt. «Aber ich bin froh, wenn solche Leute zurückgepfiffen werden, bevor sie noch Dümmeres anstellen.» Glarner hat bisher rund ein Dutzend Personen wegen Beschimpfungen und Drohungen angezeigt. Das mache er nur bei den «krassen Fällen», sagt er weiter. «Wegen eines dummen Spruches bemühe ich sicher nicht die Justiz. Schliesslich teile ich selber ja auch aus», räumt der Nationalrat ein.
Glarner gegen Pflicht für Facebook, heikle Beiträge zu löschen
Auf die Frage, ob die Politik die Betreiber von sozialen Medien verpflichten sollte, üble Beschimpfungen von sich aus sofort zu löschen, sagt Glarner: «Nein, das können die unmöglich alles prüfen.» Wenn es um die Verbreitung von Hass und Hetze gehe, müsse die Justiz entscheiden, was erlaubt sei. Glarner stand in der Vergangenheit mehrfach in der Kritik, weil er beispielsweise ausländisch klingende Namen von Lehrabgängern publizierte.
«Ich gebe zu, dass ich bewusst Provokationen bewusst einsetze, um auf Themen aufmerksam zu machen», räumt Glarner ein. Zugleich betont er aber: «Ich verbreite keinen Hass und keine ehrverletzenden Äusserungen. So weit würde ich nie gehen.» Seine Devise: «Solange etwas wahr ist, soll man das auch schreiben dürfen.»
Glarner wegen übler Nachrede verurteilt – Gerichtstermin noch offen
Kürzlich wurde Glarner von der Staatsanwaltschaft Baden wegen übler Nachrede verurteilt. Dabei ging es nicht um eine Aussage, die beleidigend oder ehrverletzend war. Glarner hatte aber einen nicht rechtskräftigen Strafbefehl gegen einen Kritiker der ihn als «dummen Menschen, infantilen Dummschwätzer und üblen, verlogenen Profiteur» bezeichnet hatte, auf Facebook publiziert
Später taxierte das Aargauer Obergericht diese Äusserungen als nicht strafbar und sprach den Glarner-Kritiker frei. Der SVP-Politiker wiederum hat den neuen Strafbefehl wegen übler Nachrede angefochten. Wann der Fall vor Gericht verhandelt wird, ist derzeit noch offen.