
Der Bundesrat will unsere Steuern neu berechnen – das sind seine drei Varianten
Vor einem Jahr hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung vorzulegen. Am Montag nun hat der Bundesrat drei Vorschläge für einen Systemwechsel präsentiert. Aus dieser Diskussion will die Landesregierung dann Eckwerte für ein künftiges neues Steuermodell ableiten.
Konkret bedeutet Individualbesteuerung:
- Das Einkommen jeder erwachsenen Person wird einzeln besteuert.
- Die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren fällt weg.
- Eine Individualbesteuerung kann verschiedenartig ausgestaltet werden – mit unterschiedlichen Folgen für verschiedene Familien- und Lebensmodelle.
Dennoch kann eine Individualbesteuerung verschiedenartig ausgestaltet werden – mit unterschiedlichen Folgen für verschiedene Familien- und Lebensmodelle. In seiner Auslegeordnung geht der Bundesrat auf drei verschiedene Modelle ein:
Modell 1: Die reine Individualbesteuerung
Bei einer reinen Individualbesteuerung wird bei jeder Person unabhängig vom Zivilstand nur das erfasst, was dieser an Einkommen zufliesst. Laut dem nun vorgelegten Bundesrats-Bericht wird dabei nicht berücksichtigt, wie viele Personen von diesem Einkommen leben. Für Einverdiener-Paare sind keine Entlastungsmassnahmen vorgesehen, wobei Ehepaare gleich besteuert werden wie Konkubinatspaare. Der «verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit» von Personen mit Kindern würde bei diesem Modell durch kinderrelevante Abzüge Rechnung getragen.
Je nach Steuerprogression ist bei der reinen Individualbesteuerung die steuerliche Belastung «wesentlich von der Einkommensaufteilung abhängig», wie es im Bericht heisst. Eineinkommenspaare würden im Vergleich zu Zweieinkommenspaaren mit dem gleichen Gesamteinkommen stärker belastet.
Modell 2: Die modifizierte Individualbesteuerung
Die sogenannt modifizierte Individualbesteuerung sieht – anders als die reine Form – zudem Massnahmen vor, um Paare mit ungleichen Einkommen zu entlasten. Bei Paaren mit nur einem Einkommen könnte der Person mit dem höheren Einkommen beispielsweise ein zusätzlicher Abzug gewährt werden. Oder ein Teil von dessen Einkommen könnte laut Vorschlag des Bundesrates auf den Partner mit dem tieferen Einkommen übertragen werden.
Weitere mögliche Massnahmen wären laut dem Bericht ein Haushaltsabzug für alleinlebende oder alleinerziehende Personen. Damit könnten die Ersparnisse kompensiert werden, welche Haushalte mit mehreren erwachsenen Personen unter anderem bei den Wohnkosten haben. Der Situation von alleinerziehenden Steuerpflichtigen könnte zudem mit einem Sozialabzug Rechnung getragen werden.
Modell 3: Die Individualbesteuerung nach Ecoplan
Das Modell Ecoplan setzt derweil auf eine alternative Art der Individualbesteuerung. Hauptelement ist die Entlastung von Haushalten mit Kindern. Analog zur heutigen Besteuerung von Alleinerziehenden und Konkubinaten mit Kindern würde der Elterntarif für Steuerpflichtige mit Kindern beibehalten. Für Eineinkommenspaare und Alleinstehende sind dagegen keine Massnahmen vorgesehen.
Wer profitiert, wer verliert
Der bundesrätliche Bericht stellt alle drei Modelle sowohl bei einem gleichbleibenden Steueraufkommen als auch mit Mindereinnahmen dar. In der Variante ohne Mindereinnahmen würden im Modell 1 und 2 Ein- und Zweiverdienerehepaare mit Kindern sowie Alleinerziehende stärker belastet. Entlastet würden in diesen Modellen Ehepaare ohne Kinder, insbesondere auch Rentnerehepaare. Das Ecoplan-Modell führt derweil bei Personen ohne Kinder zu Mehrbelastungen, in vielen Konstellationen mit Kindern sowie bei Rentnerehepaaren dagegen zu Entlastungen.
Rechnet der Bund mit 1,5 Milliarden Franken Mindereinnahmen, können laut Bericht «Mehrbelastungen in allen Haushaltskonstellationen weitgehend vermieden werden». In allen analysierten Varianten falle die steuerliche Entlastung vorwiegend bei einkommensstarken Personen an.
Der Bericht nimmt keine Auswertung vor, welche Variante für die Schweiz am geeignetsten wäre. Als nächster Schritt geht der Bericht nun in die beiden Wirtschaftskommissionen des Parlaments. Zudem beauftragt der Bundesrat das eidgenössische Finanzdepartement laut einer Mitteilung, bis im kommenden Herbst eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Unterschriftensammlung für Volksinitiative läuft weiter
Die FDP zeigt sich in einer Mitteilung vom Montag erfreut über die Auslegeordnung des Bundesrates. So werde der Weg für die Einführung der Individualbesteuerung geebnet und der steuerlichen Diskriminierung von Ehepaaren «in absehbarer Frist ein Ende gesetzt», schreibt die Partei. Inhaltlich wolle man die vorliegenden Varianten nun analysieren. Um den Druck weiter aufrecht zu erhalten, laufe gleichzeitig ja auch noch die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative der FDP Frauen, welche ebenfalls die Einführung der Individualbesteuerung fordert.
Neben der FDP fordert auch Die Mitte schon länger eine Reform bei der Besteuerung. Die Partei versuchte zuletzt mit einer Volksinitiative die «Heiratsstrafe» abzuschaffen, wollte die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft dabei aber beibehalten. Die knapp verlorene Abstimmung im Jahr 2016 wurde wegen eines Fehlers des Bundes in den Abstimmungsunterlagen später allerdings vom Bundesgericht annulliert. Im vergangenen Juni nun hat die Partei gleich zwei neue Volksinitiativen zur Abschaffung der Heiratsstrafe angekündigt.