
Kommt es am 13. Juni zu Klima-Wahlen?
Nächsten Sonntag startet Zofingen den kommunalen Wahlreigen in der Region. Am 13. Juni, einem eidgenössischen Abstimmungstermin, steht ein allfälliger zweiter Wahlgang für den Stadtrat an – in Aarburg und Oftringen die ersten Wahlgänge.
Auf die Mobilisierung der Wählerinnen und Wähler könnten die Themen der fünf Sachvorlagen des Bundes – das sind die umstrittenen Pestizid- und Trinkwasser-Initiativen sowie die Referenden gegen das CO2-Gesetz, das Covid-19-Gesetz und das Gesetz zu polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus – durchaus ihren Einfluss haben.
Eine Vorlage, die jede und jeden betrifft, ist das Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz), gegen welches das Referendum ergriffen wurde. Dies mit der Begründung, das Gesetz schröpfe lediglich unser aller Portemonnaie und sei für das Klima nutzlos.
Fakt ist, der Klimawandel belastet mit Hitzewellen, Trockenheit und Erdrutschen auch unser Land – grosse Schäden und hohe Kosten sind die Folge. Gegensteuer will das Gesetz mit Lenkungsabgaben, aber auch mit finanziellen Anreizen für Investitionen in den Klimaschutz und in entsprechende technische Entwicklungen geben.
Das ist ein Ansatz, der uns die Freiheit lässt, CO2 zu emittieren und entsprechende Abgaben zu bezahlen – wenn wir das unbedingt wollen. Auf der anderen Seite belohnt das Gesetz jene, die bereit sind, kein oder weniger CO2 zu produzieren. Dass eine solche Lösung sinnvoll ist, sehen mit Ausnahme der SVP alle politischen Parteien so.
Berechtigt sind allerdings Zweifel, ob mit dem neuen Gesetz tatsächlich das Ziel netto null Treibhausgase bis 2050 erreicht wird. Letzte Woche hat der Bundesrat Klarheit zu den Umsetzungsfragen geschaffen und seine für den Fall eines Ja zum CO2-Gesetz vorbereitete Verordnung präsentiert. Darin steht beispielsweise, dass für Langstreckenflüge eine Klimaabgabe von 90 Franken fällig werden soll. Verzichtet angesichts dieses Betrags jemand auf Ferien in der Karibik?
Was im Bundesgesetz fehlt, ist eine Senkung von Bewilligungshürden – die fallen jedoch in die Hoheit der Kantone. Rüstet man beispielsweise seine Ölheizung um, dann ist eine Luftwärmepumpe erste Wahl. Die macht Strömungsgeräusche – Lärm. Was (zu viel) Lärm ist, entscheidet in der Praxis oft nicht eine Norm, sondern ein teures Gutachten – und der Nachbar mit seiner Einwendung.