
Ein Reitnauer Abstimmungswochenende mit einer Premiere
Als die Reitnauer ihre Unterlagen für die Abstimmungen vom Wochenende erhalten haben, lagen diesen andere Stimmrechtsausweise bei als bisher. «Mit dem neuen Ausweis wird dieselbe Praxis eingeführt, wie in den meisten anderen Gemeinden im Kanton», schreibt die Gemeinde dazu. Wegen der neuen Ausweise müssen die Reitnauer Änderungen beachten: Bei brieflicher Abstimmung müssen sie die Stimmrechtsausweise neu im Zustell- und Antwortkuvert dem Wahlbüro zurückschicken.
Wie viele Gemeinden im Kanton Aargau gibt es, deren Stimmrechtsausweise von der gängigen Praxis abweichen? Die Staatskanzlei kann diese Frage nicht beantworten. «Die Gemeinden sind in der Gestaltung ihrer Stimmrechtsausweisefrei und die Staatskanzlei prüft diese auch nicht. Daher kann keine Aussage darüber gemacht werden, welche Gemeinde welche Stimmrechtsausweise verwendet», sagt Anina Sax, Leiterin Wahlen und Abstimmungen. Allerdings müssen Stimmrechtsausweise zwingend drei Minimal-Anforderungen erfüllen: Die Stimmberechtigten müssen identifiziert werden können, das Datum der Wahl oder Abstimmung muss aufgedruckt sein und es muss eine Unterschrift-Rubrik für briefliche oder stellvertretende Stimmabgabe geben.
Seit 2016 müssen auch Vorgaben eingehalten werden, wenn die Gemeinde für den Versand und den Rückversand das Produkt «Wahl- und Abstimmungssendung» der Post verwenden möchte. Um den Stimmrechtsausweis entsprechend gestalten zu können, unterstützt die Staatskanzlei die Gemeinden mit Muster-Vorlagen. (lbr)