
Auch Lehrlinge haben wieder Anrecht auf Kurzarbeitsentschädigung
Der Bundesrat will weitere Hürden bei der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) abbauen und die Liquidität von Unternehmen verbessern. Er hat deshalb entschieden, die Karenzfrist rückwirkend per 1. September 2020 bis zum 31. März 2021 aufzuheben, wie er am Mittwoch bekannt gab. Die Karenzfrist ist der Selbstbehalt für die Unternehmen während jedem Bezugsmonat von Kurzarbeit. Sie lag seit September 2020 bei einem Tag.
Die Arbeitgeber müssten infolge dieser rückwirkenden Änderung nichts unternehmen, heisst es weiter. Die Arbeitslosenversicherung werde ihre Abrechnung von sich aus anpassen und die Differenz für die Karenztage ausbezahlen.
Kurzarbeit für Lernende
Weiter hat der Bundesrat entschieden, die maximale Bezugsdauer von KAE bei mehr als 85 Prozent Arbeitsausfall von vier Abrechnungsperioden rückwirkend für den Zeitraum 1. März 2020 bis und mit 31. März 2021 aufzuheben. Damit sich dies nach deren Ende nicht negativ auf die Betriebe auswirkt, verlängert er die Nichtberücksichtigung der entsprechenden Abrechnungsperioden bis Ende 2023, heisst es weiter.
Zudem erweitert der Bundesrat die Anspruchsgruppen für KAE vorübergehend bis zum 30. Juni 2021 um Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen. Damit erhalten auch Lernende in Betrieben, die auf Anordnung der Behörden schliessen mussten, Anspruch auf KAE. Allerdings müssen die Betriebe die Fortsetzung der Ausbildung gewährleisten. Die Unternehmen können für diese Anspruchsgruppen ab der Abrechnungsperiode Januar 2021 KAE beantragen.