
Steuerhölle für Unternehmen verhindern
Bei der Steuergesetzrevision SV17 hat sich die Aargauer Wirtschaft zurückgehalten. Sie hat ohne Begeisterung zugestimmt, dass der kantonale Gewinnsteuersatz für juristische Personen – im Gegensatz zu fast allen anderen Kantonen – unverändert geblieben ist. Dieses Entgegenkommen stellte damals einen verantwortungsbewussten Beitrag der Wirtschaft an die Sanierung der kantonalen Finanzen dar. Als Folge davon ist der Aargau heute bei den Unternehmenssteuern im interkantonalen Vergleich ganz am Schwanz zu finden. Man stellte der Wirtschaft damals in Aussicht, den Satz baldmöglichst so anzupassen, dass der Aargau wieder von den letzten Rängen verschwinde. Heute steht der Kanton finanziell wieder gut da. Die bürgerlichen Fraktionen CVP, FDP und SVP verlangten denn auch, dass eine Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen zusammen mit der Erhöhung des Pauschalabzuges für Krankenkassenprämien in die nächste Steuergesetzrevision Eingang finde. Die Regierung schlägt vor, diese berechtigte Forderung in die Revision aufzunehmen. Sie erkenne aufgrund des interkantonalen Standortwettbewerbs grundsätzlichen Handlungsbedarf für eine Reduktion der Gewinnbesteuerung, führt die Regierung aus. Der Aargau würde damit im interkantonalen Vergleich ins Mittelfeld rücken, vergleichbar mit dem Kanton Solothurn. Der Stadtrat der finanzstarken Stadt Zofingen verlangt nun aber, dass die Tarifreduktion «um einige Jahre» aufgeschoben wird. Das heisst im Klartext, dass der Stadtrat von Zofingen in Kauf nimmt, dass Unternehmen im Kanton Aargau noch für viele Jahre eine der höchsten steuerlichen Belastungen in der Schweiz auf sich nehmen müssen. Diese Haltung ist kurzsichtig und kontraproduktiv. Attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen führen zu mehr Investitionen und mehr Arbeitsplätzen. Die Chancen, dass sich neue Firmen im Aargau ansiedeln, steigen. Steuerliche Nachteile gegenüber anderen Kantonen erschweren die Konkurrenzfähigkeit unserer Firmen und gefährden sowohl deren Arbeitsplätze als auch deren nachhaltige Steuerzahlungen an den Kanton und die Gemeinden; aus Sicht des Wirtschaftsstandorts Zofingen also ein klassisches Eigentor. Die Forderung ist umso unverständlicher, als die Regierung finanzielle Entlastungen für die Gemeinden ausdrücklich vorsieht. Dass sich der Stadtrat Zofingen in einer für die Wirtschaft so wichtigen Frage positioniert, bevor überhaupt klar ist, wie solche Entlastungen konkret aussehen, ist übereilt und konterkariert alle Anstrengungen, Unternehmen in der Region Zofingen anzusiedeln oder hier zu halten. Der Kanton Aargau verfügt über gute Voraussetzungen für die Bewältigung der anstehenden finanzpolitischen Herausforderungen. Die Wirtschaft darf erwarten, dass sich Kanton und Gemeinden einigen und dass der Kanton Aargau nicht zur Steuerhölle für Unternehmen verkommt.