
Er zerstörte, bedrohte und legte Feuer – 44-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten
Die Liste der angeklagten Straftatbestände war lang. Sachbeschädigung, Brandstiftung, mehrfache Drohung und Beschimpfung – um nur einige der Delikte zu nennen, für welche sich der 44-jährige Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Zofingen zu verantworten hatte.
Hauptanklagepunkt war die Sachbeschädigung, die er im Januar 2018 verübte. In einem regelrechten Saubannerzug zog er in der Nacht durch die Stadt Olten und zerstörte oder beschädigte diverse Objekte, wie Scheiben, Werbevitrinen oder Briefkästen. Es entstand ein Sachschaden von rund 19 000 Franken. Die Nachbarn mit demTod bedrohtZudem bedrohte er seine Nachbarn und weitere Personen in seinem Umfeld mehrfach mit dem Tod. Seinen Drohungen verlieh er Nachdruck, in dem er mit Gesten das Durchschneiden der Kehle inszenierte oder mit der Hand eine Schusswaffe nachahmte und so tat, als würde er auf sein Gegenüber schiessen. Auch gegen seine Mutter sprach er Drohungen aus und wurde handgreiflich.
Er flutete die Gefängniszelle
Der Mann wurde nach einigen dieser Vorfälle jeweils in Haft genommen. Zwei Mal zerstörte er danach seine Gefängniszelle. Beim ersten Mal flutete er diese mit Wasser und Putzmittel. Beim zweiten Mal setzte er die Zelle in Brand, in dem er mit Bettwäsche und WC-Papier ein Feuer legte. Der arbeitslose 44-Jährige ist bei den Behörden bekannt. Neben diversen Vorstrafen, unter anderem wegen Sachbeschädigung, liegt eine umfangreiche Krankenakte vor. Schon mehrmals war der Mann in psychiatrischer Behandlung.
Eine psychiatrische Gutachterin, welche vor Gericht ebenfalls befragt wurde, attestierte dem Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie. Die Sachbeschädigungen in Olten habe er demnach unter einem psychotischen Schub verübt und sei zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen. Die übrigen angeklagten Delikte seien ebenfalls auf die schwere Störung zurückzuführen und es sei von einer schwer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen. Die Gutachterin empfahl daher eine stationäre Massnahme.“Es steht nicht in erster Linie die Bestrafung des Beschuldigten im Mittelpunkt. Sondern viel mehr die Frage, wie ihm geholfen und die Gesellschaft vor ihm geschützt werden kann”, betonte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.
Das Gericht sah dies ähnlich. Es sprach den Beschuldigten für die Sachbeschädigung in Olten aufgrund der Schuldunfähigkeit frei. In zahlreichen anderen Anklagepunkten kam es aber zu einem Schuldspruch. Die Strafe wurde wegen der verminderten Schuldfähigkeit jedoch reduziert. Letztlich verurteilten die Richter den 44-Jährigen zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen à 10 Franken sowie einer Busse von 150 Franken. Das Bezirksgericht ordnete zudem eine stationäre Massnahme an.