
Trotz brutalem Mord von Rupperswil: Der Bundesrat lehnt eine Verschärfung der harten Strafen ab
Auslöser für den Bericht waren zwei Postulate aus dem Parlament nach dem brutalen Vierfachmord im aargauischen Rupperswil um Weihnachten 2015. Der Täter wurde mittlerweile zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und ordentlich verwahrt.
Das Parlament kritisierte die lebenslange Freiheitsstrafe als Etikettenschwindel, weil der Täter bei guter Prognose bereits nach 15 Jahren bedingt entlassen werden könne. Der Bundesrat sollte prüfen, ob das System durch den Verzicht auf eine bedingte Entlassung oder eine längere Freiheitsstrafe verbessert werden könnte.
Der Bundesrat erkennt im am Mittwoch veröffentlichten Bericht keinen dringenden Handlungsbedarf. Das geltende Recht erlaube es bereits heute, besonders schwere Straftaten grundsätzlich angemessen zu bestrafen und dem Schutzbedürfnis der Gesellschaft hinreichend Rechnung zu tragen, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Justiz.
Zudem lehnt es der Bundesrat ab, die bedingte Entlassung bei besonders schweren Straftaten abzuschaffen. Eine regelmässige Überprüfung des Freiheitsentzugs dürfe aus staatspolitischen und grundrechtlichen Gründen nicht von vornherein ausgeschlossen werden, argumentiert er. Nach Ansicht des Bundesrates ist eine bedingte Entlassung nicht als «Belohnung für Wohlverhalten im Strafvollzug» zu sehen, sondern bezweckt die Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft. Dadurch soll die Rückfallgefahr gesenkt werden. Sei dies aufgrund der Gefährlichkeit des Täters keine Option, könne er schon heute verwahrt werden, so der Bundesrat.
Der Vierfachmord von Rupperswil
Am Montag, 21. Dezember 2015, kam es in Rupperswil AG zu einem der grauenvollsten Verbrechen der Schweizer Kriminalgeschichte. Der damals 31-jährige Thomas N. aus Rupperswil ermordete in einem Einfamilienhaus eine 48-Jährige, ihre beiden Söhne sowie die Freundin eines Sohnes.
Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte den Täter am 16. März 2018 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe, ordnete eine ordentliche Verwahrung sowie vollzugsbegleitend eine ambulante Therapie an. Im Dezember 2018 wurde anlässlich der Berufungsverhandlung vor dem Aargauer Obergericht erneut eine ordentliche Verwahrung ausgesprochen.