
Weder zu hoch noch optisch zu mächtig: Regierung schmettert Einwände gegen Plan auf Usego-Areal ab
Das Usego-Areal im westlichen Teil der Stadt Olten soll in den kommenden Jahren eine starke Veränderung erfahren und verdichtet werden. Die Eigentümerin, die Oltner Swiss Prime Site Immobilien AG, will drei Gebäude realisieren mit einem Wohn- und Pflegezentrum sowie Gewerbe-, Büro- und Verkaufsflächen inklusive Tiefgarage respektive einem Parkhaus. Dieses Bauvorhaben hat in der Folge für Kritik gesorgt – vor allem weil zum Teil die Sicht auf den renovierten Usego-Altbau verdeckt würde. Eine Online-Petition mit 700 Unterschriften hat der Oltner Stadtrat Anfang Jahr negativ beantwortet.
In diesen Tagen hat auch der Solothurner Regierungsrat eine Beschwerde abschlägig beantwortet, welche Nachbarn nach der Ablehnung des Stadtrats ans kantonale Bau- und Justizdepartement weitergezogen haben. Sie forderten den Kanton auf, den Gestaltungsplan nicht zu genehmigen. Mehrere Gründe brachten die Nachbarn dagegen vor.
So sei die optische Wirkung des auf Baufeld B vorgesehenen sechsgeschossigen Gebäudes zu stark. «Der Altbau würde optisch untergehen» und «der Bedeutungslosigkeit ausgeliefert». Mit der Umsetzung des Gestaltungsplans würde zudem die Charakteristik des Areals, welches Bestandteil des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz sei, «gravierend verändert». Ebenfalls störten sich die Nachbarn am Gebäude auf dem Baufeld C, welches 21,5 Meter hoch werden soll – 1,5 Meter höher, als in der entsprechenden Zone zulässig sei. Nicht zuletzt verlangten sie vom Kanton, dass das Bauprojekt wegen seiner Dimensionen im kantonalen Richtplan eingetragen werden müsse.
In der Einsprache beim Oltner Stadtrat brachten die Anwohner ausserdem vor, dass das Bauvorhaben ihre Privatsphäre beeinträchtige, weil ein direkter Einblick in ihr Schlaf- und Wohnzimmer möglich werde. Ferner sei zusätzlicher Strassenlärm zu erwarten.
Der Solothurner Regierungsrat hat für die Einwände kein Musikgehör. Die Einsehbarkeit und damit die optische Präsenz des historischen Usego-Gebäudes werde zwar vor allem von der Nordseite her beschnitten. Doch alle vier Fassaden hätten «dieselbe architektonische Güte» und aus südlicher Richtung werde die Ansicht auch nicht beeinträchtigt. Hier erlaubt sich die Regierung einen Seitenhieb: Die Sorge um den Altbau «scheint zumindest nicht ausschliesslich altruistischer Natur zu sein», wie es im Regierungsratsbeschluss heisst. So sei bei der Einsprache im Stadtrat noch «die Sorge um die eigene Wohnqualität (Verlust an Privatsphäre, zusätzliche Lärmimmissionen) im Vordergrund gestanden».
Der Vorschlag der Anwohner, das Baufeld B gegen Süden zu verschieben, würde zudem den Altbau optisch deutlich stärker beeinträchtigen als die jetzt vorgesehene Anordnung. Dass das Gebäude zu den schützenswerten Ortsbildern gehört, habe zudem für Kanton, Gemeinde oder Private keine rechtliche Wirkung. Auch eine Festsetzung im Richtplan ist aus Sicht der Regierung nicht nötig, weil der Kanton das Projekt nicht als «publikumsintensive Anlage» betrachtet. Ferner müsse bezüglich Lärm im Baugesuchsverfahren nachgewiesen werden, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Eine Berichtigung bei den Sonderbauvorschriften ist dafür nötig.
Als Fazit schreibt der Regierungsrat in seinem Beschluss: «Im Ergebnis garantiert der Gestaltungsplan in der vorliegenden Form einen guten Kompromiss zwischen angemessener innerer Verdichtung und hinreichender Sicherung der optischen (räumlichen) Präsenz des Usego-Altbaus.» Die Anwohner müssen mit dem abschlägigen Entscheid die Verfahrenskosten von 1500 Franken übernehmen plus eine Parteienentschädigung von 8500 Franken an die Eigentümerin des Areals bezahlen. Ob das negative Verdikt an die nächsthöhere Instanz weitergezogen wird, ist gemäss Auskunft des Rechtsvertreters noch nicht bekannt.