
Fahrverbot auf dem Weissenbergweg in Strengelbach
Der Weissenbergweg entwickelte sich zu einer vielbefahrenen Durchgangsstrasse. Teilweise wird mit stark übersetzter Geschwindigkeit gefahren. Als einzige Lösung, dem Verkehrsaufkommen Einhalt zu gebieten, sieht der Gemeinderat ein Teilfahrverbot für Autos und Motorräder. Dieses gilt auf dem Weissenbergweg und den Zubringerstrassen Eggweg und Weierweg. Ausgenommen vom Verbot sind öffentliche Dienste, forst- und landwirtschaftliche Fahrten sowie Zubringerdienst. Die entsprechende Verfügung des Gemeinderates wurde am 23. September im Amtsblatt des Kantons Aargau publiziert. Einsprachen gegen die Verfügung sind demnach bis am 23. Oktober möglich. (pd/rew)