
Kantonsspitäler Aarau und Baden wehren sich gegen Vorwürfe: «Wir haben Untersuchungen unterstützt»
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) spart in ihrem Bericht zur Chefarzt-Affäre nicht an Kritik an den beiden Kantonsspitälern in Aarau (KSA) und Baden (KSB). Diese hätten eine vollständige und systematische Aufarbeitung der Vorwürfe verhindert, sodass letztlich kein umfassendes Bild über den tatsächlichen Umfang falscher Abrechnungen erstellt werden konnte.
Für die Arbeitsgruppe der GPK ist unklar, warum genau die Spitäler auf eine umfassende Untersuchung verzichteten. Die Verantwortlichen der Spitäler haben laut Bericht mit dem negativen Kosten-Nutzen-Verhältnis argumentiert oder damit, dass das entsprechende Vorgehen an vielen Spitälern in der Schweiz während Jahren so gehandhabt worden sei. Ausserdem seien gewisse Systeme respektive Unterlagen «nicht mehr lückenlos nutzbar».
Spitäler wehren sich
KSA-Mediensprecherin Isabelle Wenzinger widerspricht der Darstellung der Geschäftsprüfungskommission. Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung des Spitals hätten den Austausch mit der Politik stets geschätzt. «Wir haben die Untersuchungen der Geschäftsprüfungskommission entsprechend in jeder Hinsicht kooperativ unterstützt und wurden von der Finanzkontrolle ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit gelobt.» Die Finanzkontrolle komme auch zum Schluss, so Wenzinger, dass die vom KSA extern in Auftrag gegebenen Untersuchungen «in jeder Form angemessen waren» und die ergriffenen Massnahmen den Handlungsbedarf gedeckt hätten.
Auch KSB-Mediensprecher Omar Gisler betont, die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat hätten «umgehend gehandelt» und die Vorfälle «umfassend von externen Gutachtern aufklären lassen», nachdem die Honorar-Affäre publik geworden war.
«Prozessschwächen führten zu den Problemen»
Das Gutachten habe gezeigt, «dass nicht Bereicherungsabsichten, sondern Prozessschwächen zu den Problemen führten». Das KSB habe daraufhin «eine Reihe von Massnahmen» eingeleitet. Die Finanzkontrolle des Kantons sei in einer Sonderprüfung zum Schluss gekommen, «dass im KSB effektiv ein verstärktes Controlling stattfindet und die Prozessmängel behoben wurden», sagt Gisler. Die vom KSB ergriffenen Massnahmen seien von der Finanzkontrolle als «adäquat» erachtet worden, «um die identifizierten Risiken abzudecken». Für das KSB sei die Sache somit abgeschlossen.
Beide Kantonsspitäler verweisen ausserdem auf das neue Lohnsystem, das per 1. Januar 2019 eingeführt wurde. Dieses erlaube für Ärztinnen und Ärzte keine fallbezogenen Vergütungsanteile mehr und verhindere so finanzielle Fehlanreize. «Das Lohnsystem hat schweizweit Vorbildcharakter», sagt Wenzinger.
Die Sonderprüfung durch die Finanzkontrolle, auf deren Bericht beide Spitäler verweisen, sollen sie laut dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission mit einem Rechtsgutachten zu verhindern versucht haben. Das Gutachten haben die beiden Kantonsspitäler und die Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) gemeinsam in Auftrag gegeben. Allerdings nicht, um die Prüfung zu verhindern, wie am Rande der gestrigen Medienkonferenz zu erfahren war, sondern um juristische Klarheit zu erlangen.