
So reagiert Blocher auf das Veto des Parlaments zu seinem Ruhegehalt – pikantes Dokument von 2008
2,77 Millionen Franken macht Christoph Blocher geltend – die Summe der Ruhegehälter, auf die er seit seiner Abwahl 2007 verzichtet hat. Seit die «Schweiz am Wochenende» die Forderung vor zwei Monaten publik gemacht hat, steht die Frage im Raum: Ist es rechtlich überhaupt möglich, rückwirkende Auszahlungen auszulösen? Einen Präzedenzfall gibt es nicht.
Gestern hat sich die Finanzdelegation des Parlaments (FinDel) dazu geäussert. Sie empfiehlt grundsätzlich, auf die rückwirkende Auszahlung von Ruhegehältern für Altbundesräte zu verzichten, ohne allerdings konkret auf den Fall Blocher einzugehen.
Entschieden hat die FinDel also nichts. Ganz im Gegensatz zum Bundesrat, der die 2,77 Millionen Franken für Blocher genehmigt hatte. Allerdings nicht abschliessend. Die Landesregierung reichte die heisse Kartoffel dann eben an die FinDel weiter, weil er die Verantwortung für den Entscheid nicht allein tragen wollte. Nun gibt die FinDel die Kartoffel wieder zurück an den Bundesrat.
Entscheidet der Bundesrat nochmals gleich? Sicher ist das nicht. Das Wort der FinDel, auch wenn es nur allgemein geäussert wurde, hat Gewicht. FinDel-Präsident Peter Hegglin (CVP/ZG), sagte denn auch, es werde für den Bundesrat «schwierig sein, von unserer Stellungnahme abzuweichen». Hinzu kommt, dass dem Vernehmen nach mehrere Gutachter juristische Einwände vorgebracht hatten.
Christoph Blocher selbst bezeichnete den anfänglichen Rentenverzicht im Juli als Dummheit. «Ich schenke dem Staat 2,7 Millionen. Darf ich das eigentlich?», fragte er in seiner TV-Sendung rhetorisch. Und überhaupt: Er habe nach seiner Abwahl bloss gesagt, dass er das Ruhegehalt jetzt nicht beziehe, aber auf den Rechtsanspruch nicht verzichte. Das Geld werde er jedoch nicht für sich behalten, sondern weitergeben.
Heute Morgen erreichte CH Media den Alt-Bundesrat telefonisch. Wie wird er reagieren, wenn der Bundesrat der FinDel folgt und die rückwirkende Auszahlung bei der Neuberatung nun doch ablehnt? Blocher sagt: «Ich habe noch nicht geprüft, ob ich den Anspruch rechtlich durchsetzen würde.»
Blocher lässt also offen, ob er sich juristisch gegen ein Njet des Bundesrats wehren würde, obwohl für ihn klar ist: «Natürlich besteht ein Rechtsanspruch.» Er habe ein Dokument aus dem Jahr 2008, auf dem stehe, dass man das Ruhegehalt jederzeit zurückfordern könne. Näher will sich Blocher zurzeit nicht äussern. Ausgeschlossen scheint aber nicht, dass er am Ende doch auf das Geld verzichten würde.
Die Kompetenz, über den Anspruch zu entscheiden, hätte übrigens die Bundeskanzlei. Theoretisch könnte der Bundesrat den Ball also auch Kanzler Walter Thurnherr zuspielen. Dann wäre die heisse Kartoffel wieder in anderen Händen. Affaire à suivre.