
Circus-Royal-Direktor schuldig gesprochen +++ 12 Monate Freiheitsstrafe, 6 davon unbedingt
Das Wichtigste in Kürze:
– Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, 12 Monate davon seien unbedingt zu vollziehen. Für die bedingte Freiheitsstrafe sei eine Probezeit von drei Jahren zu verhängen. Ausserdem forderte die Staatsanwaltschaft ein Berufsverbot während drei Jahren für die Führung eines Zirkus oder die Beteiligung an einem.
– Oliver Skreinig verwies in der Befragung mehrfach auf seinen mittlerweile verstorbenen Partner Peter Gasser. Dieser habe sich um die administrativen Geschäfte der Gesellschaften gekümmert. Skreinig habe ihm vertraut und selber keinen vollen Einblick in die finanziellen Angelegenheiten gehabt.
– Die Verteidigung verlangte in den meisten Punkten einen Freispruch, da Oliver Skreinig bei den Gesellschaften nicht verantwortliches Organ gewesen sei. Nur einiger Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz sei er schuldig zu sprechen. Das bedeute eine Busse sowie eine Geldstrafe.
– Das Gericht spricht Oliver Skreinig schuldig und ordnet eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten an, 6 Monate davon unbedingt. Für die bedingte Freiheitsstrafe gilt eine Probezeit von vier Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zusätzlich muss er eine Geldstrafe zahlen: 180 Tagessätze à 30 Franken. Diese Strafe ist bedingt, bei einer Probezeit von vier Jahre. Zusätzlich erhält der Zirkusdirektor eine Busse über 400 Franken aufgebrummt. Weiter spricht das Bezirksgericht ein Berufsverbot für vier Jahre aus. Skreinig ist es für diese Zeit verboten, als Organ eines Zirkus tätig zu sein.