
Sammeleinsprache wegen 5G-Antenne: Liegt das Baugesuch extra in den Ferien auf?
Wie bereits vielerorts und auch zeitgleich in Trimbach – Auflage vom 16. bis 30. Juli – wird auf 5G aufgestockt. Swisscom reichte hierzu am 27. Mai das Baugesuch zum «Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage» im Oltner Schöngrund ein. Für diesen Umbau sei nach Kurt Schneider, dem Leiter der Baudirektion Olten, die gründliche Prüfung dieser Technologie in Bezug auf die Strahlung nötig. Hierfür forderte er die Zustimmung durch den Kanton über die Strahlenverordnung des Bundes an. Nach einem Monat Bearbeitungszeit wurde das Baugesuch am 9. Juli «transparent ausgeschrieben». Die Einsprachefrist läuft noch bis 23. Juli.
Was aber bedeutet ein Aufrüsten auf 5G eigentlich? Neu sind in der fünften Generation des Mobilfunks höhere Frequenzbereiche und höhere Frequenzkapazität: Mobilgeräte erhalten höhere Datenraten und sind damit leistungsfähiger. Im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung und der Produktion mit zunehmend autonomen Maschinen müssen Signale stabil und zuverlässig übertragen werden können. Allerdings steht diese Technologie auch in der Kritik: Der Energieverbrauch der Mobilgeräte könnte drastisch steigen. Es würden mehr Stationen benötigt, da die Reichweite der 5G-Antennen geringer ist als bei 4G. Die Software habe zahlreiche Sicherheitslücken und gesundheitliche Risiken sind angeblich noch nicht genügend erforscht.
Kritik der Bewohner ist vehement
So stösst auch die Antenne auf dem Dietschi-Gebäude an der Ziegelfeldstrasse auf heftigen Protest. Anwohner beschweren sich besonders über die Einsprachefrist ausgerechnet während der Ferienzeit; eine Sammeleinsprache ist im Gange.
Die Bauherrin hat bereits Stellung dazu genommen und schreibt: «Swisscom reicht ihre Baugesuche ein, wenn die Projekte so weit sind. Wann die Baugesuche aufliegen, ist Sache der Gemeinde.»
Die Schöngrund-Bewohnerin Martina Blanke kritisiert speziell, dass der Begriff 5G nirgends im Baugesuch aufzufinden ist, und moniert ebenfalls die vielen Unklarheiten bezüglich der Gesundheitsrisiken durch die Strahlung. Auch beim Strahlengrenzwert werde, so Martina Blanke, nur ein von der Swisscom selber berechneter Mittelwert beurteilt. Da 5G aber pulsierend nach Bedarf funktioniere, sei unklar, wie hoch die tatsächliche Belastung an einzelnen Orten wäre. Bezüglich des für die Einsprache unglücklichen Timings des Baugesuchs sagt sie: «Swisscom hat viel Erfahrung in diesen Verfahren, aber man kann niemandem was nachweisen.»
Ein Beitrag, der die Gegnerschaft mobilisiert
Trotz dieser Vorbehalte ist sie froh, über den Tele M1-Beitrag noch mehr Leute auf das Problem aufmerksam gemacht zu haben, die sich jetzt der vorgesehenen Sammeleinsprache anschliessen.
Stadtbaumeister Kurt Schneider versichert die gründliche Überprüfung der Einsprachen. Der Grundsatz laute «Qualität über Quantität». Jede Einsprache werde sorgfältig auf ihre Begründung hin geprüft, damit geltendes Recht eingehalten werde.