
Zigarette löst Brand aus – schuldig!
Rund 200 000 Franken Sachschaden entstanden Mitte April 2019, als im Suhrental die oberen Stockwerke eines Bauernhauses brannten. Auslöser der Feuersbrunst waren Zigaretten des damaligen Bewohners. Diese wurden laut Anklageschrift nicht immer fachgerecht – sprich: in einem nichtbrennbaren und geschlossenen Behälter auf einer nichtbrennbaren Unterlage – entsorgt. Vielmehr soll sie der heute 45-Jährige einfach auf den Boden geschnippt und liegen gelassen haben. Entsprechend lautete auch die Anklage: fahrlässiges Verursachen einer Feuersbrunst.
Der Beschuldigte war in erster Instanz von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen von je 70 Franken, insgesamt also 8400 Franken, verurteilt worden. Zudem erhielt er eine Busse von 100 Franken, da er am Morgen des Brandes Marihuana konsumiert hatte. Zuzüglich diverser Kosten belief sich der ganze Betrag auf über 10 000 Franken. Dagegen wehrte sich der Sozialhilfebezüger mit seinem Anwalt. Vor dem Bezirksgericht Zofingen forderten die beiden gestern Montag einen Freispruch – oder zumindest eine drastische Reduktion des Strafmasses.
Fachbericht der Kriminaltechnik soll falsch sein
Für den 45-Jährigen ist nämlich klar, dass der Bericht des Kriminaltechnischen Dienstes, auf dem das Urteil basiert, falsch ist. Die Aussagen darin entsprächen «nicht der Wahrheit», sagte er gestern an der Verhandlung. Für ihn ist vielmehr ein defektes Kabel oder eine defekte Steckdose schuld am Brand. Der 45-Jährige, der laut eigenen Aussagen in den kalten Monaten nicht in dieser Liegenschaft wohnt, geht in dieser Zeit regelmässig vorbei und schaut nach dem Rechten. Am Tag vor dem Brand habe es ganz leicht nach verbranntem Plastik gerochen, sagte er. Er habe vermutet, dass eine Steckdose defekt war, und habe deshalb alle kontrolliert – allerdings ohne etwas zu finden. Dennoch sei er an diesem Tag weitere Male bei der Liegenschaft vorbeigegangen, um ganz sicher zu gehen, dass alles in Ordnung sei – das letzte Mal zwischen 2 und 3 Uhr nachts. Geraucht habe er da nicht, «und die letzte Zigarette am Morgen davor habe ich korrekt ausgemacht». Davor sei er mehrere Tage nicht in der Liegenschaft gewesen. Schon alleine deshalb glaubt der Beschuldigte nicht, dass eine seiner Zigaretten zum Brand geführt haben soll. Auf eine andere Brandursache deutet für ihn auch hin, dass es rund um den vom Kriminaltechnischen Dienst bestimmten Brandherd keine Schäden an den umliegenden Wänden – wie etwa Russab- lagerungen – gab. Vielmehr soll das Feuer in einer Zwischendecke ausgebrochen sein.
Gerichtspräsident glaubt dennoch dem Fachbericht
Gerichtspräsident Peter Wullschleger schenkte dem Bericht des Kriminaltechnischen Dienstes allerdings mehr Glauben als den Ausführungen des Beschuldigten. Nach einer kurzen Bedenkzeit befand Wullschleger den 45-Jährigen zwar für schuldig, wandelte die unbedingte Geldstrafe aber in eine bedingte ab. Zudem reduzierte er die Strafe auf neu 120 Tage zu je 30 Franken. Damit soll auch den bescheidenen finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten Rechnung getragen werden.
Nach dem Urteil zeigte sich der Verteidiger des Angeklagten bedeckt. «Der Bericht, auf den sich das Urteil stützt, liess Spielraum zu, der einen Freispruch ermöglicht hätte.»