Maximaler Schaden

Zum zweiten Mal also innerhalb von kurzer Zeit beschäftigt sich das Bundesgericht mit einem Zofinger Volksentscheid. Angefochten wird der Entscheid vom 24. November 2019 über den Kredit für das Kreiselprojekt Untere Vorstadt. 61 Prozent der Zofinger Stimmbürgerinnen und -bürger stimmten dafür, der Rest dagegen. Dass solche Entscheide nicht einfachen hingenommen werden, mag für die politischen Behörden ärgerlich ein, gehört aber zum demokratischen Prozess. Nun ist in einem ersten Schritt das Departement des Innern zum Schluss gekommen, beim Kreiselprojekt sei alles mit rechten Dingen zugegangen. Der Einsprecher akzeptierte das nicht und machte von seinem Recht Gebrauch, das Verwaltungsgericht anzurufen. Doch auch dieses schmetterte das Begehren ab. Jetzt also wird «getäubelet»: Der Einsprecher ruft das Bundesgericht an. Was passieren wird, ist absehbar: Die Lausanner Richter werden das Begehren aller Voraussicht nach ebenfalls abweisen – oder gar nicht erst darauf eintreten. Der Einsprecher muss das wissen. Warum also dieser Schritt? Ihm geht es darum, so muss man annehmen, den maximal grössten Schaden, den er dem Projekt zufügen kann, anzurichten. Ein ähnliches Muster liess sich ja schon bei der Bau- und Nutzungsordnung beobachten: Auch in diesem Dossier wurde alles versucht, es so lange wie nur möglich hinauszuzögern. 

Aber vielleicht tue ich dem Einsprecher auch Unrecht. Ich weiss es nicht. Er bleibt im Hintergrund. Vielleicht meldet er sich ja bei mir. Meine Email-Adresse steht unten. Ich garantiere ein faires Interview. 

philippe.pfister@ztmedien.ch