Sauglück für Ruedertaler Schweinemäster

Wer steht nun eigentlich vor Gericht? Ein der Tierquälerei beschuldigter Schweinemäster oder zwei Kontrolleure vom Kantonalen Veterinärdienst? Lassen wir die Katze aus dem Sack: Der Schweinezüchter wird freigesprochen, auch, weil auf Seiten der Anklage nicht sauber gearbeitet worden sei. Das sagt Gerichtspräsidentin Yvonne Thöny Fäs. Ein strafbares Verhalten könne Armin (58, Name geändert), der im Ruedertal 420 Mastschweine hält, nicht nachgewiesen werden. Jener bläst zum Gegenangriff auf die seiner Meinung nach schikanösen Machenschaften der Kontrolleure: «Solche Geschichten geschehen täglich.»

Tierquälerei heisst auch Vernachlässigung von Tieren. Die Anklageschrift listet vier Beobachtungen auf: ein krankes Mastschwein, das sich kaum habe bewegen können; ein Mastschwein mit unbehandelter Verletzung am Ohr; das Halten eines kleinen Mastschweins in einer Gruppe grösserer Tiere; drei Mastschweine mit zu wenig Licht.

Armin zerpflückt alle Vorwürfe. So zeigt ein Foto, dass das Ohr behandelt worden ist. Der Kümmerer, das kleine Schwein, habe stets Zugang zu Futter gehabt; von Dauerstress könne keine Rede sein. Und für ausreichend Licht sorge eine Zeitschaltuhr. Die Kontrolleure hätten eine Momentaufnahme ohne Aussagekraft gemacht. Eine Argumentation, der das Gericht folgt. «Die Beweispflicht liegt beim Staat; die Staatsanwaltschaft muss die detaillierten Verstösse nachweisen», sagt Yvonne Thöny Fäs in ihrer Urteilsbegründung. Und da sei der Staat seiner Pflicht nicht nachgekommen. Sie verweist auf einen fehlenden Kontrollrapport, der die Grundlage des Verfahrens wäre. Ein nachgereichter Spezialkontrollbericht als «Hilfsstütze» verrate ein «eigenartiges Verhältnis zum Kontrollbericht».

Zur Geschichte des kranken Tiers hätten Nachprüfungen stattfinden müssen. Sein Betriebsleiter vor Ort wisse, wie mit kranken Tieren umzugehen sei, sagt Armin. Bezüglich des Kümmerlings fehlten konkrete Ausführungen (Ernährungszustand, Verletzungen, Stress). Für das Gericht hat Armin den Sachverhalt plausibel dargelegt. Die persönlichen Anwürfe, unterfüttert durch Aussagen anderer Landwirte, sind massiv. Da ist von Schikane, Arroganz, Macht-Demonstration die Rede. «Ich finde immer etwas auf deinem Hof», zitiert Armin einen Kontrolleur.

200 Fr. Entschädigung für den Angeklagten

Armin beschuldigt die Kontrolleure des Hausfriedensbruchs, da er bei der Kontrolle nicht dabei war und nicht informiert worden sei. Dazu meint die Richterin, eine solche Kontrolle sei nicht zwingend illegal. Zumal Armins Mastbetrieb in den letzten Jahren mehrfach kontrolliert worden sei, oft mit Beanstandungen.

Fazit des Verfahrens: Statt einer bedingten Geldstrafe von 4600 Franken, einer Busse von 900 Franken und einer Strafbefehlsgebühr von 900 Franken übernimmt der Staat die Verfahrenskosten. Armin erhält eine Entschädigung von 200 Franken.