
Sommerlager der Jugendverbände: Mit der Fünferregel macht es wenig Sinn
Schafft es diesen Sommer die Jubla Trimbach ins Zeltlager nach Visperterminen im Wallis? Die Jugendorganisation plant zurzeit wie jedes Jahr ihr Sommerlager, an dem rund 40 Kinder und 25 Leitende teilnehmen. Doch die Coronapandemie könnte ihr einen Strich durch die Rechnung machen. Ihr, und allen anderen Jublascharen, Cevi-Gruppen und Pfadiabteilungen, die noch unsicher sind, ob dieses Jahr ihre Sommerlager überhaupt stattfinden.
Bundesrätin Viola Amherd weckte an der Bundesratsmedienkonferenz des 30. Aprils zwar Hoffnung: Ein Sommerlager sei ihrer Ansicht nach unter Einhalten sämtlicher Hygiene- und Distanzmassnahmen möglich. Die Jugendverbände auf Bundesebene haben infolgedessen ihre Freude verkündet und sind daran, Schutzkonzepte zu erarbeiten – sowohl für die mögliche Wiederaufnahme der wöchentlichen Gruppenaktivitäten am 8. Juni als auch für Sommerlager. Die einzelnen Gruppen werden diese Schutzkonzepte der jeweiligen Situation zusätzlich anpassen müssen.
Die Planung läuft, aber ohne weitere Lockerungen geht’s kaum
Doch so einfach ist es nicht. Wenn einige Abstandsregeln und Vorgaben zur Gruppengrösse nicht gelockert werden, glauben Kantonal- und Bundesverbände wenig daran, dass Sommerlager stattfinden können.
«Wir hoffen auf Lockerungen, damit überhaupt Sommerlager möglich sind», sagt Thomas Bucher von der Jubla Kanton Solothurn. Dabei denkt er vor allem an die Aufhebung der Versammlungsbeschränkung auf fünf Personen, was auch Roman Oester von der Geschäftsstelle Jungwacht-Blauring Schweiz bestätigt: «Wenn ab dem 8. Juni die Fünfer-Regel noch besteht, macht es wenig Sinn, ein Sommerlager durchzuführen.»
Deshalb hat gemäss Pressesprecherin Daniela Diener auch die Pfadibewegung Schweiz auch noch keine Empfehlung abgegeben: «Das hängt noch davon ab, was der Bundesrat Ende Mai entscheidet.»
Gemäss dem Bundesamt für Sport soll der Bundesrat am kommenden Mittwoch über mögliche Lockerungen ab dem 8. Juni entscheiden. Wie diese ausfallen, ist von der Lage der Epidemie abhängig. Unterdessen machen die Scharen mit der Planung weiter, weil sie nicht erst Anfang Juni damit loslegen können. Das Sommerlager der Jubla Hägendorf-Rickenbach ist zum Beispiel für den 4. Juli angesetzt.
«Unser Programm ist bereits abgeschlossen», sagt Lagerleiterin Luzia Tester. Das Leiterteam informiert auch die Eltern und verteilt Flyer. «Wir sind ein bisschen auf die Spontaneität der Eltern angewiesen: Die Kinder melden sich an, und wir werden sehen.»Die Verbände sind sich bewusst, dass die Schutzkonzepte zur Eindämmung des Virus auch mit gelockerten Vorgaben das normale Lagerleben beeinträchtigen würden. Roman Oester von Jungwacht-Blauring Schweiz erklärt, dass «Scharen viel zusätzlichen Aufwand auf sich nehmen müssen. Wir und die anderen Jugendverbänden versuchen aber, das Schutzkonzept so auszulegen, dass dieser Aufwand vertretbar ist.»
Trotzdem sagt Patrick Schweizer von der Jubla Trimbach: «Wenn die Einschränkungen zu gross sind, werden wir eventuell das Lager auf nächstes Jahr verschieben.» Ähnlich sieht es Luzia Tester der Jubla Hägendorf/Rickenbach: «Wir erhalten weniger Anmeldungen als im Vorjahr. Das zeigt schon, dass Eltern etwas verunsichert sind. Wir wollen nicht um jeden Preis ein Lager durchführen. Wir könnten auf ein Alternativprogramm umsteigen.»
Finanzielle Unterstützung des Bundes
Der Bund ist den Jugendverbänden indes finanziell entgegengekommen. Diese werden im Rahmen des Jugend und Sport-Förderprogramms des Bundesamtes für Sport unterstützt. Entsprechend profitieren sie von einem Bundesratsentscheid vom 3. April, Jugend und Sport-Beiträge ab dem 1. Juli von 7,60 Franken pro Kind und pro Tag auf 16 Franken zu erhöhen. Zusätzlich hat der Bund diese Woche die Verordnung zur Sportförderung aktualisiert: Pfadis, Jublas und Cevi-Gruppen können bis Ende Oktober 2020 ein Gesuch für einen Sonderbeitrag einreichen.
Im Gesuch ist nachzuweisen, dass die Gruppe zwischen dem 13. Oktober und dem 31. Dezember 2020 ein von Jugend und Sport bewilligtes Lager geplant hatte. Diese Sonderbeiträge errechnen sich als Prozentsatz der im Vorjahr gesprochenen Unterstützungsgelder.