
Ab 500 Personen: Bald gilt in Olten eine Pflicht für Mehrwegbecher
Anfang 2019 reichte Michael Neuenschwander (Grüne Olten) im Gemeindeparlament eine Motion zur Einführung von Mehrweggeschirr für bewilligungspflichtige Anlässe ein, die vor Jahresfrist mit 28:11 Stimmen erheblich erklärt wurde. Die Stadt Olten hat bei deren Umsetzung, für welche laut Reglement zwei Jahre zur Verfügung stehen, ein stufenweises, praxisnahes Vorgehen gewählt: Bereits für das Schulfest im vergangenen Sommer wurde das Mehrweggeschirr für Getränke eingeführt, «was mit Unterstützung eines externen Anbieters für alle Beteiligten zufriedenstellend umgesetzt werden konnte und die Abfallmenge erheblich reduzierte», teilt die Stadt mit. Dasselbe Vorgehen sei für die mittlerweile verschobene Kilbi vom kommenden August geplant gewesen. Für die Fasnacht 2020 wurde den Veranstaltern eine freiwillige Umstellung auf Mehrwegsystem empfohlen.
Am vergangenen Montag hat der Stadtrat – gestützt auf §17 des Abfallreglements – nun eine nächste Phase eingeläutet: Ab 1. Oktober gilt die Mehrweggeschirrpflicht auf Getränke ab 500 Personen für alle bewilligungspflichtigen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund, in öffentlichen Gebäuden und für alle, die eine gastgewerbliche Anlassbewilligung benötigen. Erfahrungen andernorts hätten gezeigt, dass bei kleineren Veranstaltungen Mehrweggeschirrpflicht oft nicht zweck- und verhältnismässig sei und entsprechende Anbieter nicht leicht zu finden seien. Dennoch appelliert der Stadtrat an die Veranstalter, nach Möglichkeit auch bei kleineren Events Mehrweggeschirr zu verwenden. Die Bewilligungsbehörde kann Ausnahmen genehmigen, beispielsweise wenn eine hinsichtlich Umweltbelastung gleichwertige Lösung vorliegt.
Neue Gebühr
Falls die Veranstalter dieser Grossanlässe – zu denen neben Schulfest und Kilbi unter anderem Fasnacht, Streetfood-Festival, Public Viewing, Bundesfeier, Openair-Cinema, MIO und Anlässe in der Stadthalle und im Stadion gehören – zusätzlich zum Mehrweggeschirr für Getränke auch solches für Verpflegung einsetzen, wird in der nun anlaufenden Einführungsphase eine neue Gebühr im Umfang von 50% der regulären Anlassbewilligung erhoben.
Dasselbe gilt für Anlässe unter 500 Teilnehmenden, falls sie Mehrweggeschirr für Getränke und Verpflegung benützen. Die neuen Gebühren sind noch in die Gebührenverordnung des Stadtrates aufzunehmen; das entsprechende Gesuchsformular wurde bereits angepasst und unter www.olten.ch aufgeschaltet. Nach einem Jahr ab Einführung wird eine Evaluation durchgeführt und über weitere Schritte entschieden. (sko)