
Kanton entzieht Bewilligung – nach nur fünf Stunden muss Gartenmöbel Hunn wieder schliessen

Der Frust bei Sandro Di Giovanni ist deutlich spürbar. Die Stimme des Geschäftsführers von Hunn Gartenmöbel in Bremgarten klingt am Telefon bedrückt. Schuld daran ist die kurzfristige Schliessung der grossen Ausstellung. Am Montagnachmittag widerrief der Kanton Aargau die ursprünglich erteilte Erlaubnis, das Geschäft wieder eröffnen zu dürfen. Nach nur etwas mehr als fünf Stunden Betrieb musste Hunn die Türen schliessen.
«Es ist tragisch. Alle Mitarbeiter freuten sich, dass sie wieder arbeiten können. Nun muss ich sie wieder heimschicken», sagt Di Giovanni. Letzten Donnerstag habe er vom Kanton noch die schriftliche Bewilligung via Mail erhalten – «Und zwar ausdrücklich für das ganze Sortiment.»
In seinen mehreren Anfragen in den Tagen zuvor habe er immer genau erklärt, dass Hunn nebst Gartenmöbel auch Dekogegenstände oder Pflanzengefässe verkaufe und ein saisonaler Betrieb sei.
Polizei tauchte zweimal auf
Hunn bezog sich auf den bundesrätlichen Entscheid, dass Bau- und Gartenfachmärkte inklusive Gärtnereien/Blumenläden am 27. April im Rahmen der Lockerung der Corona-Massnahmen eröffnen dürfen. «Wir halten alle Schutzmassnahmen ein. Unter anderem haben wir die Eingänge getrennt, den Kundenstrom kanalisiert und benutzen die beiden Treppen im Einbahnverkehr. Abstand halten ist kein Problem. Wir setzen sogar noch mehr um, als das Schutzkonzept von Jardin Suisse empfiehlt», sagt Di Giovanni.
Für den Hunn-Geschäftsführer ist klar, was hinter der Schliessung steckt: «Für mich ist es der Neid der anderen. Anderen Konkurrenten aus der Branche ist es gleich ergangen.» Am Wochenende habe er eine Anfrage des Schweizerischen Möbelverbandes erhalten, weshalb sie jetzt schon öffnen könnten.
«Am Montagmorgen tauchte dann die Kantonspolizei auf und kontrollierte alles. Sie bestätigten mir auch, dass alles bestens sei. Am Nachmittag erschienen sie aber erneut, dieses Mal mit dem Widerruf. Um 15.36 Uhr war Schluss», erzählt Di Giovanni, der es nicht nachvollziehen kann.
Der Kanton begründet den Sinneswandel seit letzter Woche in seinem Entscheid so: «Zwischenzeitlich hat der Bundesverordnungsgeber präzisiert und generell gilt nach den neusten Erläuterungen zur Verordnung Folgendes: Bei Gartenfachmärkten und Blumenläden muss das Schwergewicht auf Blumen und/oder Gartenprodukten liegen. Bei Möbelläden ist dies nicht der Fall, trotz den im Sortiment enthaltenen Gartenmöbeln.»
Hunn prüft rechtliche Schritte
Einfach auf sich sitzen lassen will Hunn Gartenmöbel den negativen Entscheid nicht. «Wir werden definitiv rechtliche Schritte prüfen. Die Sache ist unserem Anwalt übergeben», sagt Di Giovanni, der das Vertrauen in die Behörden nach dem Hin und Her etwas verloren hat.
«Wenn man uns von Anfang an mitgeteilt hätte, dass wir noch nicht öffnen dürfen, wäre es weniger ein Problem gewesen und wir hätten nicht schon wieder in die Werbung investiert. Die müssen wir nun wieder stoppen.»
Wenn es nicht nochmals eine Kehrtwende gibt, wird Hunn voraussichtlich wie die anderen Läden erst am 11. Mai seine Türen für die Kundschaft aufschliessen dürfen. Bis dahin bleibt nur der Online-Shop oder die Videochat-Beratung.