Kleinbau-Bewilligungen sind heute zu günstig

Eigentlich ist der Fall klar: Mit Gebühren wird dem Verursacherprinzip nachgelebt – weshalb sie kostendeckend sein müssen. Beim Kehricht oder Abwasser ist dem so, nicht aber bei den Baugebühren. In Zofingen hat der Stadtrat im Rahmen seines Optimierungsprogramms 2019 festgestellt, dass die Minimalgebühr für Baubewilligungen alles andere als die Kosten deckt. Dazu der Stadtrat: «Der Aufwand für die Bearbeitung einer Baubewilligung ist in den letzten Jahren stetig gestiegen.» Die Bauverwaltung müsse die Rechtmässigkeit des Vorhabens abklären, das Projekt publizieren – damit die Nachbarn bei Bedarf Einwendung erheben könnten. Kommt es zu einer Einwendung, muss eine Verhandlung durchgeführt werden. Hinzu kommt die Nachführung von Statistiken für Kanton und Bund. «Diese Schritte sind für kleine Baugesuche ebenso durchzuführen wie für grosse Bauvorhaben», stellt der Stadtrat fest. Aus diesem Grund will er die Mindestgebühr von 250 auf 500 Franken anheben.

500 Franken, das ist im innerkantonalen Vergleich viel Geld. Zwar kennt Brugg für Kleinbauten einen Gebührenrahmen von 110 bis 550 Franken. Aarau begnügt sich aber mit 300 Franken, Lenzburg verlangt 200, Baden 150 und Rheinfelden 100 Franken. Stadtammann Hans-Ruedi Hottiger kennt diese Zahlen. «Da wird sehr oft quersubventioniert», sagt er. Abgesehen von kleinsten Vorhaben richtet sich die Baubewilligungsgebühr nach der Projektsumme. Wie beim Notariatstarif werden Promille des Werts in Rechnung gestellt – in Zofingen drei Tausendstel.

Jährlich gehen in Zofingen 140 bis 160 Baugesuche ein. Für rund 85 Prozent aller Baugesuche kann die Bauverwaltung lediglich die Mindestgebühr in Rechnung stellen. «Das sieht in Städten wie Aarau oder Baden anders aus – dort gibt es einiges mehr an Grossprojekten», sagt Stadtammann Hottiger. «Und auch mit neu 500 Franken – sofern der Einwohnerrat zustimmt – sind wir nicht kostendeckend.»

Läuft man bei neu 500 Franken nicht Gefahr, dass das eine oder andere Gartenhäuschen illegal erstellt wird? Die Bauherrin, der Bauherr nicht bei der Stadt nachfragt? Fakt ist, dass im Kanton Aargau Bauten mit maximal fünf Quadratmetern Fläche und einer maximalen Höhe von 2,5 Metern keine Bewilligung benötigen. Schaut man in die Kataloge der einschlägigen Lieferanten, sind einige Häuschen auf dem Markt, deren Grundfläche fünf Quadratmeter überschreiten.