
Vordemwald: Alle öffentlichen Plätze und Anlagen geschlossen ausser Verwaltung und Friedhof
Seit Montag entscheidet eine kleine Task Force des Gemeinderates (Gemeindeammann, Vizeammann und gleichzeitig Ressortleiterin Sicherheitund Gesundheit, Gemeindeschreiber) über Massnahmen der Gemeindezur Krisenbewältigung «Coronavirus». Die Massnahmen vomMontag (vgl. Neuigkeiten > Coronavirus) werden verschärft: Spielplatz, Freizeitplätze wie Brätelstellen und die Abfallsammelstellean der Gländstrassewerden geschlossen.
Offen sind nur noch die Gemeindeverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten unter Einhaltung der bisherigen Anweisungen sowie der Friedhof, der in der Regel von Einzelpersonen besucht wird. Die Risikogruppe soll jedoch die Besuche gemäss den allgemeingültigen Empfehlungen einstellen.
Öffentliche Plätze werden per sofort als geschlossen erklärt
Aufgrund der Empfehlungen des Bundesrates will der Gemeinderat Vordemwald auch im Dorf die Kontakte auf das Minimum reduzieren, um Übertragungen des Coronavirus einzudämmen. Er er-klärt die öffentlichen Freizeitplätze wie die «Rüti», den «Pfaffnernstrand», den«Rümlisberg», das Waldhausund Brätelplatz «Felli» und das «Moosrainhüttli» als geschlossen. Geschlossen werden auch der Fussballplatz bei den Gemeindeanlagen und die öffentliche Sammelstelle. Die Schliessungen gelten ab sofort. Am Samstag wird bei der öffentlichen Sammelstelle kein Abfallgut mehr angenommen.
Gemeindeverwaltung bleibt geöffnet unter Anweisung der Restriktionen
Die Gemeindeverwaltung ist wie bisher für Anliegen der Dorfbevölkerung offen. Es gelten die üblichen Öffnungszeiten. Und es gelten die bisherigen Hygienemassnahmen und Anweisungen. Das heisst, wer die Dienste auf elektronischen Kanälen beziehen oder Zustellungen in den Briefkasten legen kann, tut dies. Ist die persönliche Vorsprache auf der Verwaltung notwendig, erbringen die Verwaltungsangestellten wie gewohnt die Dienste. Beim Eingang sind die Hygienemassnahmen in Erinnerung gerufen und Desinfektionsmittel stehen bereit. Das Schiebeglasdes Schalters bleibt geschlossen. Dokumente werden unter dem Glas durchgereicht.
Unbürokratisch Geld zurück
Wer Lokalitäten und Anlagen gemietet und bereits bezahlt hat, erhält das Geld zurück. Eine Annull-ationsgebühr ist selbstverständlich nicht geschuldet. Die Wirkung entfaltet sich stets über den Zeitraum der bundesrätlichen Verordnung. Im Moment sind die Massnahmen gemäss der Verordnung 2 des Bundesrates vom 16. März 2020 (Inkrafttreten 17. März um 0.00 Uhr) bis zum 19. April 2020 beschlossen.
Gemeinderatssitzungen
Die physischen Kommissionssitzungen sind eingestellt. Der Gemeinderat tagt gemäss Terminplan. Seine Sitzungen führt er im grösseren Sitzungszimmer durch; wer im Homeoffice arbeitet wird per Video zugeschaltet. Den Gemeinderatsmitgliedern wird es überlassen, in welcher Form sie an der Gemeinderatssitzung teilnehmen.
Präventionsmassnahmen
Das BAG stellt Plakate «So schützen wir uns» zur Verfügung. Es ist und bleibt wichtig, dass die Schutzmassnahmen eine hohe Qualität aufweisen. Die Hilfsmittel wurden bestellt und werden an geeigneten Orten veröffentlicht.
Einzelpersonen der Feuerwehr helfen gestaffelte Einkäufe gewährleisten
Das Krisenmanagement des Gemeinderates ist überzeugt, dass die Lebensmittelläden Wege und Massnahmen finden, damit die Personen, welche zum Einkaufen in den Volg, die Metzgerei und die Chäsi gehen, dies gestaffelt tun und die Distanz zueinander wahren. Es hat jedoch zugestimmt, dass Einzelpersonen der Feuerwehr anfänglich helfen Unsicherheiten zu beheben und einen Einkauf im «Tröpflisystem» zu gewährleisten. Zusätzliche Expositionen sind aber grundsätzlich zu vermeiden. An dieser Stelle sei auch darauf aufmerksam gemacht, dass möglichst bargeldlos bezahlt werden soll.