Soll ich zu Hause bleiben, damit ich mich nicht anstecke? 17 Antworten auf drängende Fragen

Im Aargau hat sich eine weitere Person mit dem Corona-Virus angesteckt. Damit gibt es zurzeit sieben bestätigte ­Fälle. Weitere rund 150 Personen, die ­engen Kontakt mit einer infizierten ­Person hatten, befinden sich in Quarantäne. Sie müssen zwei Wochen zu Hause bleiben und sollen in dieser Zeit engen Kontakt mit anderen Personen vermeiden. Kantonsärztin Yvonne Hummel sagt, dass es sich beim neuen bestätigten Fall im Aargau um eine erwachsene Person aus dem Umfeld einer bereits erkrankten Person handle, welche bereits in Quarantäne war. Die Kantonsärztin rechnet mit weiteren Ansteckungen. Das Gesundheitswesen sei aber nach wie vor in der Lage, die Situation zu bewältigen. Die infizierten Personen sind isoliert. Es gehe allen den Umständen entsprechend gut.

Bisher galt die Regel, dass eine kranke Person im Spital bleiben muss, bis sie vollständig gesund ist. In Zukunft ist eine Isolation auch zu Hause möglich. «In einem Fall im Aargau wird das bereits umgesetzt», sagt Hummel. Wie die Isolation zu Hause funktioniert, erklärte Christoph Fux, Chefarzt Spitalhygiene und Infektiologie am Kantonsspital Aarau, letzte Woche: «Die infizierte Person hält sich in einem Zimmer der Wohnung auf. Sie isst und schläft dort. Bevor sie dieses Zimmer verlässt, um auf die Toilette zu gehen, muss sie eine Maske anziehen und die Hände desinfizieren. Wenn die Angehörigen in das Zimmer gehen, treffen sie die gleichen Vorkehrungen.

Neu ist ausserdem, dass es keinen negativen Test mehr braucht, damit eine erkrankte Person als gesund gilt. «Sie muss mindestens zehn Tage in Isolation gewesen sein und mindestens 48 Stunden beschwerdefrei, damit sie als geheilt gilt», sagt Hummel. Auf einen weiteren Test werde verzichtet, weil die Tests für neue Fälle gebraucht würden.

Bisher haben sich die allermeisten Verdachtsfälle nicht bestätigt. Trotzdem sind die Menschen verunsichert. Die AZ beantwortet wichtige Fragen:

1. Ich habe Angst, mich bei der Arbeit anzustecken. Darf ich zu Hause bleiben?

Sie dürfen nur zu Hause bleiben, wenn eine behördliche Anweisung vorliegt. Ansonsten handelt es sich um unbegründete Arbeitsverweigerung, der Arbeitgeber kann dabei Lohnfortzahlungen verweigern oder Ihnen, wenn Sie länger zu Hause bleiben, fristlos kündigen. Einzige Ausnahme: Der Arbeitgeber trifft keine Massnahmen zum Schutz des Personals oder hält ­Hygienevorschriften nicht ein. In diesem Falle darf die Arbeit verweigert werden und der Arbeitgeber muss weiter Lohn auszahlen.

2. Wann sollte ich zu Hause bleiben?

Bei Krankheitssymptomen wie Atembeschwerden, Husten oder Fieber. Falls Sie eine Ärztin kontaktieren, sollten Sie dies zuerst telefonisch tun.

3. Ich wurde unter Quarantäne gestellt. Bekomme ich weiter Lohn?

Ja. Bei einer behördlich angeordneten Quarantäne besteht für den Arbeit­geber Lohnfortzahlungspflicht.

4. Ich habe Angst, dass sich mein Kind in der Schule ansteckt. Kann ich es zu Hause behalten?

Der Kanton hat klar kommuniziert, dass der Unterricht vorläufig wie gewohnt stattfindet. «Wir sehen deshalb auch keinen Grund dafür, dass Lernende die Schule nicht besuchen sollten, wenn sie keine Symptome zeigen», sagt Philipp Grolimund, Präsident des ­Aargauer Schulleiterinnen- und Schulleiterverbandes.

5. Wann soll ich mein Kind nicht zur Schule schicken?

Sobald ein Kind Krankheitssymptome aufweist, sollte es zu Hause bleiben und den Unterricht erst wieder besuchen, wenn es vollständig gesund ist.

6. Ein Gspänli meines Kindes ist in Quarantäne. Muss mein Kind jetzt auch in Quarantäne?

Nein. In Quarantäne kommt nur, wer engen Kontakt zu einem bestätigten Fall hat (Distanz unter zwei Meter und Kontaktdauer länger als 15 Minuten).

7. Was tun die Aargauer Schulen, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern?

Auf Händeschütteln wird verzichtet. Zudem werden die Schülerinnen und Schüler über die wichtigsten Hygienemassnahmen informiert und es wird kontrolliert, dass sie diese auch befolgen. Laut Philipp Grolimund, Präsident des Aargauer Schulleiterinnen- und Schulleiterverbandes, sind die Schulkinder sehr erfinderisch in Bezug auf alternative Begrüssungsrituale. «Uns ist wichtig, die Kinder nicht zu beun­ruhigen und Ängsten beruhigend zu begegnen», sagt Grolimund.

8. Mein Kind ist zu Hause in Quarantäne oder mein Kind ist zu Hause, weil die Kita/Kindergarten/Schule geschlossen wurde. Kann ich zu Hause bleiben?

Ja. Für eine bestimmte Zeit (mind. drei Wochen) ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, weiter Lohn zu zahlen. Die Eltern müssen sich allerdings darum bemühen, «weitere Absenzen bei geeigneter Organisation zu verhindern».

9. Soll ich die Grosseltern fragen, ob sie sich um mein Kind in Quarantäne kümmern können, damit ich arbeiten kann?

Nein. Das Kind in Quarantäne sollte nicht von Grosseltern oder über 65- jährigen Personen betreut werden. Laut Kanton muss ein Elternteil als betreuende Person zu Hause bleiben. Der andere Elternteil und Geschwister dürfen aber normal zur Arbeit beziehungsweise zur Schule gehen. Bei sehr engen räumlichen Verhältnissen darf die ganze Familie zu Hause bleiben. Dieser Entscheid liegt bei den Eltern.

10. Mein Vater ist im Pflegeheim. In seinem Alter ist er besonders gefährdet. Soll ich ihn noch besuchen?

Sie können ihn weiterhin besuchen. Der Kanton empfiehlt aber, dass Personen, die sich bis 14 Tage vor dem Besuch in einem Alters- oder Pflegeheim in einem Risikogebiet – China, Südkorea, Singapur, Iran, Italien (Lombardei, Veneto, Piemont) – aufgehalten haben oder Krankheitssymptome aufweisen, keine Besuche machen. Würde sich eine Bewohnerin oder ein Bewohner mit dem Corona-Virus anstecken, würde die Person isoliert und ein Besuchsverbot für das Heim erlassen. Darüber würden Sie als Angehöriger informiert.

11. Ich bin krank und brauche Hilfe. Ich glaube aber nicht, dass ich mich mit dem Corona-Virus angesteckt habe. Was soll ich tun?

Rufen Sie wie immer den Hausarzt an, schildern Sie ihm Ihre Symptome und machen Sie – wenn nötig – einen Termin ab. Wenn Sie Grippesymptome ­haben, ist es wegen des Corona-Virus etwas komplizierter, weil die Hausärztin zunächst abschätzen muss, ob tatsächlich kein Risiko besteht, dass Sie sich mit dem Corona-Virus angesteckt haben. Sie wird Ihnen deshalb am Telefon ein paar Fragen stellen. Wenn der Verdacht besteht, dass Sie sich angesteckt haben könnten, wird Sie die Hausärztin für weitere Abklärungen an eines der Kantonsspitäler verweisen. Wenn kein Verdacht besteht, erhalten Sie normal einen Termin.

12. Was soll ich tun, wenn mein Hausarzt mir keinen Termin geben will oder sagt, er sei überlastet?

Dass der Hausarzt überlastet ist, kann vorkommen. «Das hat aber nichts mit dem Corona-Virus zu tun, sondern generell mit dem Ärztemangel», sagt Jürg Lareida, Präsident des Aargauischen Ärzteverbandes. Wenn Sie im Krankheitsfall Ihren Hausarzt nicht erreichen, können Sie sich alternativ an die medizinische Notfallberatung des ­Aargauischen Ärzteverbandes wenden: 0900401501 (kostenpflichtig).

13. Ich bin krank und brauche ein Arztzeugnis. Muss ich deswegen in die Praxis gehen oder kann mir der Arzt ein Zeugnis schicken?

Wenn jemand krank ist und keine medizinische Hilfe benötigt, sollte er grundsätzlich zu Hause bleiben, damit er in der Arztpraxis niemanden ansteckt. «In der aktuell speziellen Situation würde ich einer Patientin oder einem Patienten auch ein Arztzeugnis per Post oder E-Mail schicken», sagt Jürg Lareida, Präsident des Aargauischen Ärzteverbandes. «Als Arzt bin ich froh, wenn es in meiner Praxis zu keinen Ansteckungen kommt.»

14. Ich wollte Handdesinfektionsmittel kaufen. Aber es ist fast überall ausverkauft. Was soll ich tun?

Desinfektionsmittel ist kein Muss, um sich vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen. Es hilft bereits, wenn Sie regelmässig und gründlich die Hände mit Seife waschen. Gemäss Angaben des Bundes werden sich die Engpässe bei Desinfektionsmitteln in den nächsten Tagen ausserdem entspannen. Apotheken haben zudem angefangen, selber Desinfektionsmittel herzustellen.

15. Im Internet, zum Beispiel auf der Online-Plattform Ricardo, wird literweise Desinfektionsmittel angeboten. Soll ich mich dort eindecken?

Lukas Korner, Präsident des Aargauischen Apothekerverbandes, sagt, er würde das nicht tun. Die Preise seien zum Teil massiv überhöht. Bei ihm würden 100 ml Sterilium (das im Moment ausverkauft ist) 6.80 Franken kosten. Auf Ricardo findet man ein solches Fläschchen für 15 Franken. Laut Korner bringt es auch nichts, einen halben Liter oder gar Liter Desinfektionsmittel zu kaufen. Für den alltäglichen Gebrauch reiche ein kleines Fläschchen.

16. Brauche ich eine Maske, um mich zu schützen?

Wenn Sie gesund sind, schützt sie eine Maske nicht zuverlässig vor einer Ansteckung. Bei Erkrankten hingegen können Masken die Weiterverbreitung deutlich reduzieren. Wer Kontakt zu einer infizierten Person hat, zum Beispiel eine Pflegefachperson im Spital, muss zum Schutz vor einer Ansteckung eine spezielle Maske tragen.

17. Eine Veranstaltung wurde wegen des Corona-Virus abgesagt. Erhalte ich mein Geld zurück?

Abgesagte Veranstaltungen werden in der Regel durch die Reiseversicherung gedeckt. Es braucht allerdings in den allgemeinen Vertragsbedingungen den Zusatz Epidemie oder Pandemie. Wer keine solche Versicherung hat, muss auf die Kulanz der Veranstalter hoffen.