Energiegesetz: So will der Aargau dem Klima helfen – das letzte Wort hat das Volk

Der Grosse Rat hat sich ein zweites Mal über das neue kantonale Energiegesetz gebeugt, und es nach einer kontroversen Debatte mit nur kleinen Änderungen gegenüber der ersten Lesung vom September verabschiedet. Abgelehnt wurde es vorab von SVP/EDU, denen das Gesetz viel zu weit geht, und von den Grünliberalen, denen es viel zu wenig weit geht. Auf Antrag der SVP wurde denn auch deutlich das Behördenreferendum beschlossen. Das bedeutet, dass das Volk das letzte Wort hat. Für die Abstimmung vom 17. Mai reicht es nicht mehr. So bleibt als nächstmöglicher Termin der 27. September, einen Monat vor den Wahlen. Damit dürfte das Gesetz zum Wahlkampfthema werden. Der Termin ist aber noch nicht fix. Die Entscheidung liegt beim Regierungsrat.

Die Bestimmungen im Gesetz drehen sich um den Gebäudebereich. Dafür sind die Kantone zuständig, derweil sich der Bund um den Verkehrsbereich kümmert. Die wichtigsten Entscheide im Einzelnen sind:

  • Eigenstromerzeugung: Bei Neubauten und Erweiterungen ab 100 Quadratmeter Energiebezugsfläche bestehender Gebäude (Aufstockungen, Anbauten usw.) muss zur Deckung des eigenen Energiebedarfs eine Elektrizitätserzeugungsanlage (meist wird dies eine Solaranlage sein) mit einer bestimmten Leistung erstellt werden, oder man muss sich an einer solchen woanders beteiligen. SVP und Hauseigentümerverband Aargau wehrten sich mit Vehemenz gegen diese Bestimmung. Das sei eine Riesenbevormundung, sagte Christian Glur (SVP). Sein Fraktionskollege Patrick Gosteli argumentierte auch aus Sicht des HEV Aargau, man solle Hauseigentümer doch nicht zur Zwangsproduktion verpflichten, zumal dies offenbar für die Konzerne nicht rentiere. Man wälze damit das Risiko auf Haushalte ab. Der Rat beliess diese Anforderung aber im Gesetz. Auch weil bisher nur jeder 20. Neubau eine Solaranlage aufweist. Gerade im Winter, wenn nach Abschalten der letzten Schweizer AKW um 2035 viel Strom anderweitig produziert werden muss, sei so eine Bestimmung wichtig für die Versorgungssicherheit, hiess es.
  • Ölheizungen: Neue Ölheizungen sind auch künftig zugelassen. Dies unter der Bedingung, dass man nachweisen kann, dass keine energieeffizientere Lösung mit tieferem CO2-Ausstoss zur Verfügung steht und diese wirtschaftlich tragbar ist. Barbara Portmann verlangte für die Grünliberalen mit grösster Vehemenz, bestehende Ölheizungen seien bis in 20 Jahren durch nachhaltigere Anlagen zu ersetzen. Sie unterlag aber im Grossen Rat trotz Sukkurs von links. Die SVP ihrerseits lehnte die geplante Verschärfung ab, unterlag im Rat aber ebenfalls deutlich.
  • Heizungsersatz: Wenn man den Wärmeerzeuger (Heizung) in einem bestehenden Gebäude mit Wohnnutzung ersetzt, müssen 10 Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie gedeckt werden können. Das steht so neu im Gesetz. SVP und HEV wehrten sich auch hier. Markus Gabriel (SVP) argumentierte, Ersatz durch eine gleichartige Anlage solle möglich bleiben. Den Zwang zum 10 Prozent-Anteil erneuerbarer Energie beim Heizungsersatz lehne man ab, ebenso den Gebäudeausweis GEAKplus. Stephan Attiger verteidigte die Bestimmungen als Kern des neuen Gesetzes erfolgreich: «Wenn sie diesen Artikel streichen, erfüllen wir die minimalen Anforderungen des CO2-Gesetzes nicht.»
  • Gebäudesanierung: Der Rat hat im September die Fördermittel dafür aufgestockt. Hansjörg Wittwer forderte namens der Grünen vehement mehr Mittel, damit auch vor dem Jahr 2000 erbaute Häuser bis 2050 die energetischen Anforderungen von heute erfüllen. Die Regierung setzte sich aber mit der Argumentation durch, dass man die Fördermittel – die auf Antrag der CVP aufgestockt werden sollen – nicht im Energiegesetz, sondern separat regeln wolle. Ein konkreter Vorschlag soll demnächst präsentiert werden.
  • Elektroboiler: Elektroboiler in Wohnbauten sind bis in 15 Jahren durch eine bessere Lösung zu ersetzen. So eine Bestimmung sei bürokratischer Wahnsinn, kritisierte Christian Glur. Er beantragte Ablehnung, der Rat beliess die Bestimmung aber so im Gesetz, zumal auch, weil Elektroboiler in Wohnbauten schon seit 2012 nicht mehr eingebaut werden dürfen.
  • Elektrozentralheizungen: Obwohl bestehende ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen (im Aargau gibt es etwa 15 000) im Winter für bis zu 20 Prozent des Stromverbrauchs verantwortlich sind, beantragte die Regierung kein Verbot. Stattdessen setzte sie erfolgreich auf die Pflicht für einen GEAKplus-Gebäudeausweis. Dieser soll Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Energiedirektor Stephan Attiger zeigte sich überzeugt, dass dieser Ausweis deutlich aufzeigt, dass der Wechsel auf ein anderes – ökologischeres – Heizsystem die Eigentümer zum Handeln bewegen werde. Max Chopard (SP) unterlag mit dem Antrag, solche Heizungen binnen 15 Jahren auszutauschen. Das sei doch zentral mit Blick auf die kommende Abschaltung der AKW, die Senkung von Stromverbrauch und den CO2-Ausstoss, meinte Chopard.
 

SVP und Hauseigentümerverband gegen das neue Gesetz

In der Debatte wehrte sich Patrick Gosteli (SVP) namens des HEV Aargau gegen neue staatliche Eingriffe. Er forderte Wahlfreiheit bei den Energiesystemen für die Eigentümer. Auch ihnen sei die Substitution fossiler Energieträger ein Anliegen, man lehne aber «die sich anbahnende Kommandowirtschaft entschieden» ab. Nein stimmte am Schluss auch die GLP. So erreiche man die Ziele der Energiestrategie nicht, ist die Argumentation. Man müsse doch in 20 Jahren von den Ölheizungen weg sein, Häuser energetisch sanieren. Er schäme sich für dieses Gesetz, sagte Gian von Planta (GLP).

SP und Grüne schlucken die für sie unbefriedigende Vorlage

Auf der Gegenseite mahnte Max Chopard (SP), unser ökologischer Fussabdruck sei zu gross. Wir bräuchten drei Erden, wenn alle so viel brauchen würden wie wir, mahnte er: «Wir leben auf Pump, auf Kosten folgender Generationen. Welche Erde hinterlassen wir ihnen?» Zähneknirschend stimmten am Schluss aber SP und Grüne wie die EVP-BDP-Fraktion der Vorlage zu, wobei Max Chopard meinte, das Glas sei immerhin halb voll.

Wirklich zufrieden scheint nur die CVP zu sein

Letztlich obsiegten vorab CVP (Sprecher Hansruedi Hottiger) und FDP mit Sprecherin Jeanine Glarner. Sie verteidigten die Vorlage erfolgreich mit der SVP gegen scharfe Forderungen von links, dann wieder mit Rotgrün gegen eine Verwässerung durch SVP-Anträge. Allerdings räumte auch Jeanine Glarner (FDP) am Schluss ein, teilweise erfolge die Zustimmung nur zähneknirschend. Wirklich zufrieden scheint einzig die CVP zu sein. Hansruedi Hottiger ist sicher: «Wir haben ein Gesetz, das auch einer Volksabstimmung standhält.»

Zufrieden zeigte sich am Schluss Energiedirektor Stephan Attiger. Das Gesetz sei fast so, wie es aus der ersten Lesung im September hervorgegangen war, sagte er. Es sei ein ausgewogenes, pragmatisches Gesetz, in dem man auf Technologieverbote und Sanierungspflichten bewusst verzichte, aber das Ziel erreiche. Attiger: «Ich bin deshalb überzeugt, dass eine Mehrheit des Volkes dahinter stehen wird.»