Aargauer Politiker rütteln an der Genfer Flüchtlingskonvention

Kritik an Kinderrenten für Flüchtlinge, die IV-Leistungen beziehen, die Idee einer nationalen Krankenkasse nur für Asylbewerber, ein parlamentarischer Vorstoss zu Kürzungen der Sozialhilfe für Personen, die nicht kooperativ sind oder nichts ins Schweizer Sozialsystem einbezahlt haben: Alle diese Forderungen kommen von rechtsbürgerlichen Politikerinnen und Politikern aus dem Aargau. Und alle diese Forderungen stehen im Konflikt zur Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die auch von der Schweiz unterzeichnet wurde.

Zuletzt war es SVP-Nationalrätin Martina Bircher, die an der Flüchtlingskonvention rütteln wollte. Nach einem Urteil des Bundesgerichts, bei dem es um Kinderrenten für die ausserehelichen Töchter eines Flüchtlings aus dem Tschad geht, die in Frankreich leben, schrieb sie auf Twitter: «Wir machen eine Revision um die andere, damit wir uns unsere Sozialwerke noch leisten können. Warum nicht eine Revision der Genfer Flüchtlingskonvention, um die Einwanderung in unsere Sozialwerke zu stoppen?» Das Bundesgericht war in seinem Urteil zum Schluss gekommen, es lasse sich nicht mit der Konvention vereinbaren, dem tschadischen Flüchtling die IV-Renten für seine Kinder zu verweigern. Martina Bircher kündigte darauf im «Blick» an, sie wolle in der Frühlingssession beim Bundesrat vorstellig werden und eine Anpassung der Flüchtlingskonvention anregen.

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Martina Bircher will Änderung der Flüchlingskonvention – Blick

Der Bundesrat solle eine Revision der Flüchtlingskonvention anregen, fordert SVP-Nationalrätin Martina Bircher wegen eines Bundesgerichtsentscheids. Die Aargauerin will Flüchtlinge nicht überall wie…

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UNO-Vertreterin: «Änderung der Konvention wäre unrealistisch»

Doch wäre dies überhaupt möglich, und wie würde ein Verfahren zur Änderung ablaufen? Anja Klug leitet das Büro des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) für die Schweiz und Liechtenstein, sie sagt auf Anfrage der AZ: «Grundsätzlich ist eine Änderung der Konvention möglich, ein solches Begehren müsste der UN-Generalversammlung eingereicht werden.» In der Konvention gibt es zwar einen kurzen Artikel zur Revision, ein Verfahren für Änderungsanträge ist darin aber nicht festgelegt. Nötig für eine Änderung wäre laut Klug die Zustimmung aller Unterzeichnerstaaten. «Dementsprechend wäre eine solche Anpassung der Konvention höchst unrealistisch», sagt die UNO-Vertreterin.

Das hat offenbar auch die SVP festgestellt, die beim Fall der IV-Renten nicht mehr auf eine Änderung der Konvention setzt, sondern auf eine Anpassung der hiesigen Gesetze. In einer Mitteilung kündigte die Fraktion an, sie werde in der Staatspolitischen Kommission des Ständerats einen Antrag einreichen, um einen Bundesbeschluss zu ändern. Dieser sieht heute zwar vor, dass Kinder von Flüchtlingen in der Schweiz leben müssen, damit für sie eine IV-Rente ausgerichtet wird. Doch der Grundsatz der Gleichbehandlung von Flüchtlingen und Einheimischen bei der sozialen Sicherheit, der in der Genfer Konvention festgeschrieben ist, geht laut dem Bundesgericht vor. Das Gericht kam zum Schluss, der Gesetzgeber habe im Bundesbeschluss nicht explizit eine andere Regelung treffen wollen, daher stehe das internationale Recht in diesem Fall über dem Schweizer Gesetz. Mit ihrem Antrag in der ständerätlichen Kommission verlangt die SVP nun einen solchen Passus.

Bisher gab es keine Anträge zur Änderung der Genfer Konvention

2021 besteht die Flüchtlingskonvention seit 70 Jahren, einen Antrag zur Änderung gab es bisher laut Anja Klug nicht. «Aus der Sicht des UNHCR wäre es auch bedenklich, wenn die Schweiz mit ihrer langjährigen humanitären Tradition einen solchen Antrag einreichen würde», sagt die UNO-Vertreterin.

Rechtsbürgerliche Aargauer Politiker sehen das anders. SVP-Regierungsrat Jean-Pierre Gallati schlug eine nationale Einheitskrankenkasse für Asylbewerber vor. Wenn nötig, müsse halt die Genfer Konvention dafür teilweise geändert werden, ergänzte er.

Jean-Pierre Gallati (SVP) fordert eine nationale Einheitskrankenkasse für Flüchtlinge.

Jean-Pierre Gallati (SVP) fordert eine nationale Einheitskrankenkasse für Flüchtlinge.

© Sandra Ardizzone

Bei den Sozialhilfeleistungen will eine Gruppe um FDP-Grossrat Adrian Schoop ansetzen. Eine differenzierte Behandlung verschiedener Gruppen müsse möglich sein, sagt er: «Eine 59-jährige Schweizerin, die jahrzehntelang in die Sozialwerke eingezahlt hat, hat mehr verdient als ein anerkannter Flüchtling.» UNO-Vertreterin Klug entgegnet mit Blick auf die Forderung: «Bei der Sozialhilfe ist es ja gerade so, dass diese an bedürftige Menschen ausgerichtet wird, unabhängig davon, ob sie zuvor etwas ins Sozialsystem eines Staates einbezahlt haben.»