
Oftringer Tierhalter aus Haft entlassen – Kanton erlässt Tierhalteverbot
In einer Medienmitteilung schreibt die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau am Freitag, 7. Februar:
Am Dienstag, 4. Februar 2020, hat die Kantonspolizei Aargau nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm in Oftringen einen Tierhalter festgenommen, nachdem auf seinem Grundstück etliche tote und teilweise in sehr schlechtem Zustand befindliche Tiere festgestellt werden konnten. Am 6. Februar 2020 gelangte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm an das Zwangsmassnahmengericht und ersuchte als Ersatzmassnahme um ein Tierhalteverbot.
Das Zwangsmassnahmengericht hat den Antrag heute abgelehnt mit der Begründung, Voraussetzung für eine Inhaftierung und damit auch für eine Entlassung unter Ersatzmassnahmen sei eine Fortsetzungsgefahr, mithin also eine schwere Gefährdung für die Sicherheit Dritter. Zu denken sei dabei primär an eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen. Das vorliegend betroffene Rechtsgut „Tierleben“ sei – gemäss Zwangsmassnahmengericht – betreffend Wiederholungsgefahr nicht so hochwertig einzustufen wie ein Menschenleben, in welches ein Eingriff als schwer zu qualifizieren wäre. Ausserdem befänden sich auf dem Anwesen des Beschuldigten keine Tiere mehr. Hinzu komme, dass der Beschuldigte erklärt habe, künftig keine Nutztiere mehr halten zu wollen.
Tierhalteverbot des Veterinärdienstes unabhängig vom Strafverfahren
Der Veterinärdienst des Kantons Aargau hatte unabhängig vom Strafverfahren den Erlass eines Tierhalteverbots in die Wege geleitet. Dieses hat der Veterinärdienst nach dem Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts mit sofortiger Wirkung erlassen. Damit wird aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine Fortsetzungsgefahr gebannt, weshalb sie auf eine Beschwerde gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts verzichtet hat.