Setzte er aus Wut den Keller in Brand?

Sie war lang, die Liste der Straftaten, die dem 42-Jährigen vor dem Bezirksgericht zur Last gelegt wurde. Unter anderem wurden ihm Brandstiftung, Nötigung, einfache Körperverletzung und Beschimpfung vorgeworfen. Nicht ganz so lang, aber doch umfangreich war auch die Liste der Zeugen respektive Auskunftspersonen, die im Prozess gegen den Schweizer aussagten. Vier Personen hatte das Gericht vorgeladen.

Obergericht wies Fall an Zofinger Richter zurück

Die Zeugenbefragungen waren denn auch der zentrale Punkt der Verhandlung. Die Zofinger Richter hatten sich nämlich nicht zum ersten Mal mit dem mutmasslichen Brandstifter zu befassen. Bereits im Februar 2019 behandelte das Gesamtgericht den Fall. Damals wurde der Beschuldigte teilweise schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, welche zu gunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben werden sollte. Doch der Beschuldigte legte Berufung gegen das Urteil ein. Das Obergericht wies den Fall ans Bezirksgericht zurück, mit der Bemerkung, die Zeugen müssten vor Gericht noch einmal befragt werden.

«Hatte das Gefühl, er ist nicht kritikfähig»

Zwei der vier Zeugen wurden zum Hauptanklagepunkt – der Brandstiftung – befragt. Laut den Darstellungen der Staatsanwaltschaft sowie der Zeugen, soll der Beschuldigte in einer Augustnacht 2016 im Keller des Mehrfamilienhauses, in welchem er selbst wohnte, Karton und Altpapier angezündet und damit ein Feuer mit offenen Flammen und viel Rauch entfacht haben. Nachdem er das Feuer gelegt hatte, sei der Mann wieder in seine Wohnung zurückgegangen, ohne sich weiter um den Brand zu kümmern. Ein Nachbar will den Beschuldigten erkannt haben, als dieser durchs Treppenhaus zurück in seine Wohnung rannte.

Der Vermieter sowie der Nachbar bestätigten vor Gericht, das es vor der Brandnacht zu diversen Auseinandersetzungen und Streit gekommen sei. Dem Mann war deshalb die Kündigung des Mietverhältnisses angedroht worden. «Ich hatte das Gefühl, er ist nicht kritikfähig», sagte der Vermieter. Er und der Nachbar sollen nach dem Brand zudem vom Beschuldigten mehrfach bedroht und beschmipft worden sein. Das Bild eines jähzornigen Menschen zeichneten auch die beiden anderen Zeugen, die im Zusammenhang mit weiteren vorgeworfenen Delikten befragt wurden. Der Beschuldigte selbst wollte sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen äussern.

Gericht vertagt den Urteilsentscheid

Die Staatsanwaltschaft forderte für den 42-Jährigen eine unbedingte Freiheitsstrafe von 5 1/2 Jahren sowie die Anordnung einer ambulanten Massnahme. Der Verteidiger plädierte «in dubio pro reo» für einen mehrheitlichen Freispruch. Das Bezirksgericht Zofingen vertagte seinen Entscheid. Die Richter wollen zuerst Ergänzungen zum psychologischen Gutachten aus dem Jahr 2017 einholen, ehe sie ein Urteil ausfällen.