
Irgendetwas steht in dieser Stadt immer irgendetwas anderem im Weg
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts von Mitte Dezember rückt eine Liegenschaft in den Brennpunkt: die Aarburgerstrasse 6 in Olten. Ein vielstöckiger Monoblock, umgeben ausschliesslich von öffentlichem Grund. Lediglich die Grundrissfläche befindet sich in Privatbesitz. Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil entschieden, dass die im Rahmen des kantonalen Erschliessungsplanes Aarburgerstrasse/Bahnhofquai vorgesehene Linienführung eines Zweirichtungsradweges nicht genehmigt werden könne. Jedenfalls nicht, soweit dieser auf der Westseite der Aarburgerstrasse zwischen Holz- und Gäubahnbrücke einen kombinierten Geh- und Zweirichtungsradweg vorsehe, der auf die Ostseite des Hauses Nummer 6 zu liegen käme. Für den vorgesehenen Fuss- und Veloverkehr würde gerade mal eine Breite von 2,5 Meter verbleiben. Empfohlen werde für solche Passagen eine Mindestbreite von 3,5 Metern, so das Gericht.
Liegenschaft Nummer 6 ist nicht zonenkonform
Interessant: Das Urteil weist darauf hin, dass die Liegenschaft Nr. 6 eine zonenwidrige Baute darstellt, deren Erwerb durch die Bauherrschaft im Gedankenmodell nicht auszuschliessen sei. Das Haus befindet sich tatsächlich in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen/Begegnungszone, wo nur öffentliche und öffentlichen Zwecken dienende Bauten und Anlagen erstellt werden dürfen. Aus der Passage im Urteil lässt sich vielleicht schliessen, das Haus wäre allenfalls einer optimierten Verkehrsplanung zu opfern. Allerdings: Kaufabsichten spielen in den aktuellen Überlegungen zum künftigen Management im Langsamverkehr keine Rolle. Die Liegenschaft Aarburgerstrasse 6 sei zwar nicht zonenkonform, aber in ihrer Entstehungszeit Mitte der 1930er-Jahre keinesfalls rechtswidrig erstellt worden, sagt Oltens Stadtbaumeister Kurt Schneider auf Anfrage. Die Stadt besitze gar ein Vorkaufsrecht. «Aber das bedeutet nicht, dass deswegen dafür nicht handelsübliche Preise bezahlt werden müssten.» Seines Wissens wurden bisher nie Kaufverhandlungen geführt. Alternative: Der Weg entlang der Aare, der für das Gericht als mögliche Route für Fuss- und/oder Zweirichtungsradweg zwischen Holz- und Gäubahnbrücke ohne weiteres in Betracht kommt. Die Verbindung zwischen Wildsauplatz und Bahnhof über den Ländiweg sei sowieso angedacht und solle in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof im Rahmen der Neugestaltung Bahnhofplatz auch umgesetzt werden, wie das Verwaltungsgericht festhält.
Mittlerweile steht fest, dass der Kanton auf eine Beschwerde beim Bundesgericht verzichtet. «Wir können mit dem Urteil leben», sagt Daniel Zimmermann vom Amt für Verkehr und Tiefbau. Jetzt muss halt eine neue Lösung für den Langsamverkehr her. «Wir werden im Februar mit der Stadt Olten eine Neuauslegung der Situation vornehmen», so Zimmermann weiter.
Westlich am Lungomare vorbei
Aber auch der Weg westlich am Lungomare vorbei auf den Wildsauplatz weist enge Stellen auf. Stichwort Aarebistro, Sitzstufen am Wasser. Irgendetwas steht in dieser Stadt immer irgendetwas anderem im Weg. Für Oltens Stadtplaner Lorenz Schmid ist vorerst nur eines klar: Der Geh- und Zweirichtungsradweg kann in der ursprünglichen Form nicht realisiert werden. «Kantonsstrasse und Aareufer müssen zusammen gedacht werden», so Schmid auf Anfrage. Eine gute Lösung wäre allenfalls ein Basisnetz Alltagsverkehr in beide Fahrtrichtungen auf der Kantonsstrasse, sicher und komfortabel. Hinzu kommt ein Zusatzangebot auf der Aareebene, als flächige Zone für Fussgänger, Aufenthalt und den langsamen Radverkehr ausgestaltet. «Die Einführung des Velos auf der Aareebene wird bekanntlich in den Projekten Neuer Bahnhofplatz Olten und Attraktivierung Ländiweg untersucht. Ziel: Schaffung eines durchgehenden, attraktiven Uferwegs von der Eggerallee bis zur Gäubahnbrücke», fasst Schmid die Absicht zusammen. Thema sind auch die Anschlussstellen zwischen Ländiweg und Kantonsstrasse. «Das Vorprojekt, die Beantwortung der Motion Attraktivierung Ländiweg, kann dem Gemeindeparlament wohl in der März-Sitzung unterbreitet werden», weiss Schmid.