
Im Zweifel für den Angeklagten: Lebenspartner freigesprochen
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 35-Jährigen vom Vorwurf freigesprochen, seine Lebenspartnerin vergewaltigt und geschlagen zu haben. Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor, eine Begründung des Freispruchs gibt es somit noch nicht. Das Gericht sprach den Beschuldigten namentlich vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung, der mehrfachen einfachen Körperverletzung und der mehrfachen Drohung frei, wobei ein Teil der Tatvorwürfe bereits verjährt sind. Die Verfahrenskosten von gegen 33 000 Franken gehen zu Lasten des Staates. Das gestern publizierte Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren beantragt, davon hätte ein Jahr unbedingt ausgesprochen werden sollen. Zudem forderte der Ankläger eine Busse von 1500 Franken. Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschuldigten vor, 2013 bis 2015 seine damalige Lebenspartnerin mehrfach vergewaltigt zu haben. Auch soll er mehrfach gegen diese tätlich geworden sein und sie dabei verletzt haben. Er soll sie auch mehrmals bedroht haben.
Zweifel an der Schuld des Mannes waren für die Zuschauer offenbar schon während des Prozesses vom 11. Dezember aufgekommen, wie die Gerichtsreporterin der Onlineplattform Zentralplus berichtete. «Ist sie ein Vergewaltigungsopfer oder eine notorische Lügnerin?», lautete der Titel ihres Berichts. Danach hatte die Frau bereits ihren Ex-Gatten bezichtigt, ihre Tochter misshandelt zu haben. Der Mann wurde aber freigesprochen. Gleiches soll sie auch gegen den in Luzern beschuldigten Mann vorgebracht haben; das Verfahren wurde eingestellt. Der Verteidiger bezeichnete die Vorwürfe in seinem Plädoyer als «Rachefeldzug» der Frau. (sda)