Kein Druck: Hegmatte-Initiative weiterhin auf der langen Bank

In Schöftland warten die 530 Unterzeichner der zweiten Hegmatte-Initiative auf den Entscheid des Gemeinderats, was dieser mit ihrem Volksbegehren macht.

Eine erste, inhaltlich praktisch gleichlautende Initiative vom Herbst 2018 ist immer noch hängig. Mit der zweiten Initiative, einer eigentlichen «Durchsetzungsinitiative», hat der Verein «Pro Landschaftsschutzzone Hegmatte» versucht, den Gemeinderat zu zwingen, schnell über das Schicksal der «Hegmatte» abstimmen zu lassen (bis spätestens Ende Februar 2020 soll an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung abgestimmt werden).

Es geht um die 10 Hektaren Ackerland im Hegmatte-Gebiet am südlichen Dorfrand zwischen Suhre und Suhrentalstrasse. Dorthin sollen das neue WSB-Depot und die Werkstatthalle zu stehen kommen.
 
Für Gemeinderat sind Initiativen «überflüssig»

Der Gemeinderat nimmt zur Behandlung der zwei Gemeindeinitiativen wie folgt Stellung: «Wir gehen davon aus, dass beide Initiativen überflüssig sind und zurückgezogen werden, wenn über die Teiländerung BNO abgestimmt werden kann (Sommer- oder Winter-Gemeindeversammlung 2020).

Der Zeitpunkt der Abstimmung über die zweite Initiative darf vom Initiativkomitee nicht selbst bestimmt werden. Sofern auch an der ersten festgehalten wird, werden wir diese (also die erste) der Sommer-Gemeindeversammlung vom Juni 2020 zur formalen Abstimmung unterbreiten. In diesem Falle würde die Gemeindeversammlung aber nur darüber abstimmen, ob die Initiative aufgenommen werden muss, was ja im Rahmen der Teilrückweisung BNO im November 2018 bereits längst geschehen ist.

Materiell gesehen bringt die Initiative also nichts.» So weit die Aussage des Gemeinderats. Und wie sieht die Situation ganz generell, unabhängig vom konkreten Fall aus? Gemäss Gemeindegesetz kann mittels einer Initiative eine ausserordentliche Gemeindeversammlung verlangt werden, um darin einen Gegenstand zu behandeln.

Laut Martin Süess, Leiter Rechtsdienst der kantonalen Gemeindeabteilung, kennt das kantonale Recht keine klare Regelung, innert welcher Frist der Gemeinderat ein Initiativbegehren der Gemeindeversammlung vorzulegen habe. «Indes ergibt sich aus der Natur der Sache, dass ein Begehren auf die Traktandenliste der nächstmöglichen Versammlung zu setzen ist», sagt Süess.

Kompromiss sieht nur noch Bahnanlagen vor

Darum geht es beim Streitpunkt «Hegmatte»: Wegen der längeren Zugkomponenten der WSB (heute Aargau Verkehr) muss ein grösseres Bahndepot und eine grössere Werkstatt gebaut werden. Eine kantonale Studie hat das Hegmatte-Gebiet in Schöftland als geeigneten Ort erkoren.

Vom Bahnhof würden die Züge via Gleisschlaufe zum neuen Depot (soll bis 2025 erstellt werden) und der Werkstatt (erstellt bis 2045) geführt. Der Verein «Pro Landschaftsschutzzone Hegmatte» kämpft gegen eine Überbauung des Landwirtschaftslands und fordert in den zwei Initiativen die Überlagerung mit einer Landschaftsschutzzone. Die neuen Bahnanlagen möchte der Verein am Ort gebaut haben, wo heute Depot und Werkstatt stehen.

Als Folge hat der Gemeinderat beschlossen, im Rahmen der Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung die «Hegmatte» mit einer Schutzzone zu überlagern und nicht wie ursprünglich geplant im Richtplan als Siedlungsgebiet eintragen zu lassen.

Als Überbauung sind jetzt einzig der Gleisbogen und die Bahnanlagen geplant. Der «Hegmatte»-Verein möchte nach wie vor gar keine Bauten auf dem Acker. Das Mitwirkungsverfahren zur BNO-Teiländerung läuft bis zum 21. Februar. Auf kantonaler Ebene arbeitet der Regierungsrat an der Botschaft an den Grossen Rat betreffend Richtplanänderung.