Drohen jetzt jahrelange Blockaden?

Adventsstimmung mag in Zofingen im Dezember 2019 nicht so recht aufkommen. Das politische Klima kühlte sich nach der Abstimmung über die neue Bau- und Nutzungsordnung (BNO) nicht ab, im Gegenteil.

Erst gab es eine Beschwerde beim Regierungsrat gegen das knappe Abstimmungsresultat. Der winkte ab, doch der Beschwerdeführer macht weiter: Der Ball liegt jetzt beim Verwaltungsgericht. Weist dieses die Beschwerde erneut ab, bleibt noch der Gang ans Bundesgericht. Das dauert. Das kostet Zeit. Das kostet Nerven. Und die Umsetzung der BNO bleibt blockiert.

Wer das Abstimmungsergebnis anficht und warum, weiss niemand. Der Beschwerdeführer setzt die Tradition der BNO-Gegner fort und bleibt anonym. Mit welchen Argumenten tritt er an? Sind diese Argumente nachvollziehbar? Oder will jemand einfach seinen Ego-Kurs durchziehen? Auf Zeit spielen, um Privatinteressen durchzudrücken? Man wisse nichts, sagen mir auch Einwohnerräte am Telefon. Sowohl Stadt und Kanton informieren nur spärlich. Vielleicht muss man wieder einmal Paragraf 4, Absatz 1 des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen zitieren: «Die öffentlichen Organe sind verpflichtet, die Bevölkerung über Tätigkeiten und Angelegenheiten von allgemeinem Interesse von Amtes wegen zu informieren.» Das wäre möglich, auch ohne Namen zu nennen, also die Persönlichkeitsrechte von Beschwerdeführern zu schützen.

Dass nun auch gegen die Kreisel-Abstimmung vom 24. November zwei Beschwerden eingegangen sind, lässt erahnen, dass das juristische Hickhack um Zofingens künftige Entwicklung die Stadt noch eine Weile beschäftigen wird. Der Stadtrat hat nach der knappen Abstimmung vom 20. Oktober angekündigt, die Ziele dieser Entwicklung besser zu kommunizieren. Die Beschwerden verdeutlichen, wie drängend diese Aufgabe ist.

Das Letzte, was Zofingen gebrauchen kann, sind jahrelange Blockaden – diese drohen am Horizont. Weil, wie man zum jetzigen Zeitpunkt annehmen muss, einige Leute die Demokratie ad absurdum führen.