
Einbrecher sollen es schwerer haben: Wie der Aargau serielle Kriminalität besser bekämpfen will
Die Kantonsregierung will einer interkantonalen Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität beitreten. Die entsprechende Botschaft zur Schaffung der nötigen Rechtsgrundlage hat sie dem Kantonsparlament zugeleitet. Eingehen will sie diese Vereinbarung im mit den Kantonen Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn. Sie haben diese im Rahmen ihres Polizeikonkordats ausgearbeitet. Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald ihr mindestens zwei Vereinbarungspartner beigetreten sind.
Seriendelikte sind Straftaten, die wiederholt und/oder durch die gleiche Täterschaft verübt werden. Doch was ist mit Seriendelikten gemeint? Das wird in einem erläuternden Bericht definiert. In der Praxis am meisten serienmässig feststellbar sind Vermögensdelikte wie Einbruch- und Einschleichdiebstähle, Taschen-, Trick-, Entreiss-, Laden- und einfache Diebstähle. Im Visier sind aber auch Aufbrüche von Automaten, Falschgeld, Fahrzeugdiebstähle und -aufbrüche, Kontrollschilderdiebstähle, Missbräuche von Datenverarbeitungsanlagen, Raubüberfälle, Sachbeschädigungen, Brände/Explosionen. Serien gibt es aber auch bei Sexualdelikten (im nichtfamiliären, nicht bekannten Umfeld) und bei Gewaltdelikten (zum Beispiel Tötungsdelikte).
Nicht zu den Seriendelikten gezählt werden in der Praxis insbesondere Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz und Sexualdelikte, die im familiären Umfeld oder im näheren Bekanntenkreis begangen werden.
Künftig Prognosen für regionale Kriminalitätsräume
Mit den gemeinsamen Datenbanken und Systemen lassen sich Prognosen für regionale Kriminalitätsräume erstellen. Die Kantone erhalten damit ein vollständigeres Bild der Lage im Bereich der kantonsübergreifenden, seriellen Kriminalität und können laut regierungsrätlicher Botschaft «Tendenzen und Zusammenhänge erkennen, die bis anhin nicht möglich waren». Da es aktuell keine Rechtsgrundlage für den Austausch sämtlicher lagerelevanter Daten zwischen den Kantonen gibt, sind die Polizeikorps der Kantone beim Monitoring und der Analyse der seriellen Kriminalität auf das eigene Kantonsgebiet beschränkt. Sie haben damit nur ein unvollständiges Bild der aktuellen Lage.
Warum gilt die Vereinbarung eigentlich nur im Raum des Polizeikonkordats Nordwestschweiz? Sie sei im Rahmen der daran beteiligten Kantone diskutiert und erarbeitet worden, sagt Hans Peter Fricker, Generalsekretär des federführenden Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI). Eine gesamtschweizerische Lösung und ein entsprechender Datenaustausch erachte man aber als notwendig und sinnvoll. Könnte DVI-Chef Urs Hofmann, Präsident der Konferenz der Kantonalen Polizeidirektoren (KKJPD), darauf hinwirken? Das Thema sei erkannt, bestätigt Fricker, zur zeitlichen Perspektive kann er aber noch nichts sagen: «Ob und wann eine solche Lösung auf nationaler Ebene zustande kommt, hängt von den verschiedenen, in Betrieb befindlichen Systemen und den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen in den Kantonen und auf Bundesebene ab.»
Vorlage kommt am 5. November in die Sicherheitskommission
Die geplante Vereinbarung ist der Sicherheitspolitischen Kommission (SIK) schon im Frühling vorgestellt und dort im Rahmen einer Vororientierung besprochen worden. Diese sei grundsätzlich zustimmend aufgenommen worden, sagt Kommissionspräsidentin Maja Riniker (FDP). Das zuständige Departement von Landammann Urs Hofmann habe Fragen und Vorbehalte aus der Kommission zur Einhaltung des Datenschutzes sogleich abgeklärt. Riniker findet die Vereinbarung zwecks Datenaustausch «sinnvoll und nötig, denn die Kriminalität nimmt auf Kantonsgrenzen keine Rücksicht». Ob die vorberatende Kommission dem Grossen Rat die Vorlage zur Annahme empfiehlt, zeigt sich am 5. November, wenn sie sich damit befasst.
«Es ist grundsätzlich wichtig, dass die Kriminalität effizient bekämpft wird. Kantonal, national und international, sagt SiK-Mitglied Max Chopard (SP). Für den nun vorgesehenen interkantonalen Datenaustausch zur Bekämpfung der seriellen Kriminalität über die Kantonsgrenze hinaus sei ein neues Regulativ notwendig. Aber, so Chopard: «Es handelt sich bei polizeilichen Datenbanken in der Regel um hoch sensible Daten. Die SP hat sich daher in einer Erstanhörung in der Vorberatenden Kommission SIK dafür eingesetzt, dass dazu eine Stellungnahme bei der kantonalen Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz eingeholt wird und diese Stellungnahme in das Vernehmlassungsverfahren einfliesst.»