
Das Goldene Dach glänzt nicht mehr – der Fall ist für die Stadt abgeschlossen
Der Fall Goldenes Dach ist aus Sicht der Stadt Olten bald abgeschlossen: Die Eigentümer der Liegenschaft am Hinteren Steinacker 9 in Olten haben das bisher golden glänzende Dach brünieren lassen, damit die Kupferlegierung nicht mehr blendet. Zudem wurden die beiden Lukarnen auf das rechtlich zulässige Mass zurückgebaut. Die Arbeiten haben Ende Juni begonnen und wurden vor kurzem fertiggestellt. Die Frist zur Anpassung lief eigentlich Ende Juni dieses Jahres ab. Die Verzögerung war mit der Baubehörde allerdings abgesprochen (wir berichteten).
Die Baukommission habe das matter gestaltete Dach bereits abgenommen, sagt Baudirektionsleiter Kurt Schneider auf Anfrage. Der Zweck der Behandlung mit Kaliumbisulfit, den Glanz zurücknehmen, werde erfüllt. Noch nicht definitiv klar ist hingegen, ob die beiden Lukarnen den geometrischen Vorgaben im Baugesuch entsprechen. Die Stadt wartet noch auf die Bestätigung des Geometers. Diese sollte aber demnächst eintreffen.
Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit, der im Dezember 2007 mit dem ersten Baugesuch begann und im Mai 2015 selbst das Bundesgericht beschäftigte: Dieses lehnte eine Beschwerde der Eigentümer mit 2 zu 3 Stimmen ab. Doch auch diese haben einmal recht erhalten: Die städtische Baukommission verlangte im Juni 2018, dass auch die golden glänzenden Abdeckungen bei der Giebelfassade inklusive Balkone matter gestaltet werden müssten. Eine Beschwerde der Eigentümer hiess der Kanton gut, weil bis dahin nie davon die Rede war.