Ein Sieg könnte zum Eigentor werden: Was ein Nein zum Covid-Gesetz bedeutet – die wichtigsten Fragen und Antworten

Die SVP hat am Wochenende die Nein-Parole zum Covid-19-Gesetz beschlossen. Damit steigen die Chancen, dass es bei der Abstimmung am 28. November abgelehnt wird. Die Gegner des Gesetzes wollen mit dem Referendum eine «Zweiklassengesellschaft» verhindern und setzen sich allgemein für mehr Freiheit und weniger Coronamassnahmen ein. Die drei wichtigsten Fragen und Antworten:

Warum stimmen wir nochmals über das Gesetz ab?

Das Stimmvolk stimmte am 13. Juni mit 60 Prozent Ja dem Covid-19-Gesetz zu. Bei der Abstimmung ging es um das Gesetz auf dem Stand vom 25. September 2020. Am 18. März 2021 verabschiedete das Parlament aber Änderungen am Covid-Gesetz.

Gegen diese neue Version ergriffen unter anderen die «Freunde der Verfassung» und die Junge SVP das Referendum. Sie sammelten weit mehr als die nötigen 50’000 Unterschriften. Darum stimmen wir am 28. November noch einmal über die Vorlage ab.

Was passiert mit den Zertifikaten bei einem Nein?

Das Parlament gab dem Bundesrat mittels Covid-19-Gesetz die Kompetenz, «Anforderungen an den Nachweis einer Covid-19-Impfung, einer Covid-19-Genesung oder eines Covid-19-Testergebnisses» festzulegen und weitere Details zu regeln. Nun stellt sich die Frage, ob es bei Wegfallen dieses Paragrafen noch Erleichterungen für Geimpfte, Genesene und Getestete (GGG) geben kann. Diese Ungleichbehandlung beruht eigentlich auf dem Epidemiengesetz, welches am 22. September 2013 mit 60 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen wurde, und auf der Verordnung zur besonderen Lage.

Umgesetzt wird die GGG-Differenzierung aber mittels des Coronazertifikats. Das auf Papier oder via Smartphone-App vorzeigbare Zertifikat muss zurzeit zeigen, wer mindestens 16 Jahren alt ist und an einer Veranstaltung mit mehr als 1000 Besuchern teilnehmen will. Das Bundesamt für Gesundheit sieht keinen Weg, wie eine ungleiche Behandlung der GGG auf anderem Weg sichergestellt werden könnte. Und es stellt klar: «Fällt die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat bei erfolgreichem Referendum weg, so kann der Zugang nicht mehr auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt werden.» Das ganze GGG-Konzept sei mit Wegfall der gesetzlichen Grund­lage nicht mehr möglich. Allerdings könnten Private den Zugang zum Beispiel zu Restaurants oder Clubs auf freiwilliger Basis immer noch einschränken. Das wären dann quasi private Coronamassnahmen.

Nicht mehr möglich wäre es aber, künftige staatliche Massnahmen für Geimpfte, Genesene und Getestete milder zu gestalten, wie es der Bundesrat für eine Verschlechterung der Coronasituation vorgesehen hat. Sollte eine für die Spitäler nicht mehr zu bewältigende Anzahl Personen schwer erkranken, müsste der Bundesrat wie in der ersten und zweiten Welle für alle gültige Massnahmen ergreifen. Unter Umständen wäre die Einschränkung der Freiheit ohne Gesetz also voraussichtlich umfangreicher als mit Covid-Gesetz. Der Kreis der Betroffenen wäre grösser.

Allerdings hat das Parlament das Gesetz für dringlich erklärt, also kann es selbst bei einem Nein bis am 19. März 2022 in Kraft bleiben. Ein grosser Teil des Gesetzes gilt aber nur bis Ende dieses Jahres.

Was würde ein Nein fürs Reisen bedeuten?

Das Schweizer Covid-Zertifikat ist von den EU- und Efta-Staaten anerkannt. Mittlerweile kann man es zum Beispiel in Frankreichs Anticovid-App laden, die unter anderem den Zugang zu Restaurants erleichtert. Diese Möglichkeit würde mit dem Verschwinden des Zertifikats wegfallen.

Allerdings würde das nicht heissen, dass man nicht mehr reisen kann. Deutschland und Frankreich zum Beispiel verlangen Test- oder Impfnachweise. Diese können auch anders als über das offizielle Zertifikat des Bundes erbracht werden.