
16 Fragen und Antworten zum Aargauer Super-Wahlsonntag:
1. Warum finden am 20. Oktober im Aargau gleich drei verschiedene Wahlen statt?
Ursprünglich waren nur die eidgenössischen Wahlen für die Erneuerung des National- und Ständerats vorgesehen. Nach dem vorzeitigen Rücktritt der Aargauer Regierungsrätin Franziska Roth Ende Juli muss nun auch noch eine Nachfolge für den frei werdenden fünften Sitz in der Aargauer Regierung gefunden werden. Der Gesamtregierungsrat hat den Wahltermin auf den nächst möglichen Termin angesetzt. Das ist der 20. Oktober.
2. Wie unterscheiden sich eigentlich Ständerats- und Regierungsratswahlen genau?
Die Stimmzettel gilt es auseinanderzuhalten: Für die Ständeratswahlen kann man zwei Namen eintragen, für die Regierungsersatzwahl einen. Der Ständerat, auch «Stöckli» genannt, ist die kleine Kammer des eidgenössischen Parlaments. Er besteht aus 46 Vertretern und repräsentiert die Kantone in Bundesbern. Im Aargau werden gleich beide Sitze frei nach dem Rücktritt von Pascale Bruderer (SP) und Philipp Müller (FDP). Für diese bewerben sich zehn Kandidatinnen und Kandidaten. Der Regierungsrat dagegen ist die Kantonsregierung des Aargaus mit Sitz in Aarau. Hier kann man am 20. Oktober aber nur ein neues Mitglied wählen (Ersatzwahl nach dem Rücktritt von Franziska Roth). die anderen vier Regierungsräte sind gewählt bis zu den Gesamterneuerungswahlen 2020.
3. Warum treten einige Ständeratskandidaten auch für den Nationalrat an?
Man kann für beide Kammern kandidieren. Das tun alle acht Ständeratskandidierenden der etablierten Parteien. Wer den Sprung in den Ständerat schafft und gleichzeitig in den Nationalrat gewählt wird, verzichtet auf den Nationalratssitz und es darf der nächste Kandidat auf der Liste der jeweiligen Partei nachrücken.
4. Kann ich jemanden sowohl als Regierungsrat als auch als Nationalrat wählen?
Ja. Nationalrätin Yvonne Feri (SP), Jean-Pierre Gallati (SVP) und Jeanine Glarner (FDP) treten für den Nationalrat und den Regierungsrat an. Theoretisch könnten sie bei einer Wahl in beide Gremien auch beide Ämter antreten. Gemäss Gesetz darf ein Mitglied des Regierungsrats der Bundesversammlung angehören. Ein solches Doppelmandat ist zeitmässig aber gar nicht mehr seriös bewältigbar. Bei einer Wahl in die Aargauer Regierung würden die Kandidaten voraussichtlich auf das Nationalratsmandat verzichten.
5. Diesmal gibt es unzählige Unterlisten für die Nationalratswahlen. Was soll das?
Dass Parteien Unterlisten (Jungparteien, Senioren, u.a.) anbieten, ist nicht neu. Diesmal treten aber einige Parteien mit zusätzlichen Unterlisten an. Die CVP Aargau z.B kommt gleich mit acht Unterlisten, obwohl sie aktuell nur einen Nationalratssitz besetzt. Das hat vor allem taktische Gründe: Die Partei erhofft sich eine grössere Mobilisierung der Basis, wenn ganz viele eigenen Leute kandidieren. Als Stimmbürger kann man eine Haupt- oder Unterliste auswählen. So oder so gehen die Stimmen zuerst zur Mutterpartei. Man unterstützt mit einer Unterliste die gesamte Partei und dadurch im Prinzip die Kandidierenden auf der Stamm- oder Hauptliste.
6. Was bedeuten diese Listenverbindungen zwischen Parteien?
Listenverbindungen zwischen Parteien haben den Zweck, die Chancen der Parteien auf einen Sitzgewinn zu erhöhen. Ihre Stimmen werden bei der Verteilung der Sitze in einem ersten Schritt zusammengezählt, dadurch gibt es weniger Reststimmen. Für einen Sitz im Nationalrat braucht eine Liste im Aargau zirka 6 Prozent Stimmenanteil. Holen beispielsweise die Grünen 9 Prozent und Listenpartner SP 16 Prozent, haben sie zusammen 25 Prozent, was 4 Sitzen entspricht. Die Reststimmen (3, beziehungsweise 4 Prozent) schaffen den vierten Sitz. Dieser geht in der Regel an jene Partei, die mehr zum zusätzlichen Sitz beisteuert. In diesem Fall wäre das die SP.
7. Was fange ich mit der beigelegten leeren Liste an?
Anstatt mit einer fertigen Liste zu wählen, kann man auf der leeren Liste 16 Kandidierende von verschiedenen Listen mit Namen und Kandidatennummer aufführen. Jeder Name und damit auch die Liste dieser Kandidierenden erhalten dann eine Stimme. Oben kann man zudem einen Listennamen aufführen. Wenn man die leere Liste nicht vollständig ausfüllt und oben Nummer und/oder Name einer Liste aufführt, gehen die leeren Linien als Listenstimmen an diese Liste. Lässt man dieses Feld leer und füllt nicht alle Linien aus, gehen die Stimmen verloren. Auch hier kann kumuliert werden.
8. Gibt es auch Kandidaten ohne Partei, die man wählen kann?
Nur offizielle Kandidatinnen und kandidaten, die auf einer Liste des Kantons Aargau stehen, können gültige Stimmen erhalten. Nicht alle Gruppierungen, die antreten, verstehen sich allerdings als Partei. Entscheidend ist, ob sich eine solche Gruppierung angemeldet hat und auf den Wahlzetteln aufgeführt ist. Wenn ja, ist sie beziehungsweise sind ihre Kandidierenden wählbar.
9. Wie geht das schon wieder mit «kumulieren» und «panaschieren»?
Kumulieren bedeutet, den gleichen Namen auf der gleichen Liste zweimal aufzuschreiben. Dieser Kandidat erhält somit zwei Stimmen. Beim Panaschieren streicht man den Namen eines Kandidaten auf einer Liste und setzt dafür den Namen eines Kandidaten einer anderen Liste ein. Damit entzieht man der Liste eine Stimme und gibt diese der ursprünglichen Liste des neu eingesetzten Kandidaten. Man kann auf der gleichen Liste mehrere Kandidaten kumulieren und panaschieren.
10. Ist ein Stimmzettel ungültig, wenn ich einen Namen falsch schreibe?
Gültig sind nur Namen, die auf vorgedruckten Wahlzetteln stehen. Schreiben sie Namen, Vornamen und Nummern der Kandidierenden immer aus. Gänsefüsschen, «dito» oder Ähnliches sind nicht erlaubt. Ein Name darf nur einmal wiederholt werden. Stimmzettel mit Kommentaren drauf sind ungültig. Name falsch geschrieben? Es gilt der Grundsatz: Erkennbar muss sein, welcher der Kandidaten gemeint ist. Wenn statt Hans Muster der Name Hans Musste steht, gilt das. Das Wahlbüro der Gemeinde hat hier einen Ermessensspielraum.
11. Es wird stets von Majorz- und Proporzwahlen gesprochen. Was heisst das für den 20. Oktober ?
Die Nationalratwahlen sind eine Proporzwahl, Stände- und Regierungsratswahlen eine Majorzwahl. Bei der Proporzwahl werden die Sitze im Verhältnis zu den erzielten Stimmen auf die Parteien verteilt. Das heisst: Erst nach der Sitzaufteilung erhalten die Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen diejenigen Sitze, die ihre Partei im Wahlkampf errungen hat. Bei der Majorzwahl dagegen werden die Kandidaten gewählt, die am meisten Stimmen erhalten. Beim Ständerat gewinnen diesmal zwei Kandidaten, bei der Regierungsratswahl einer.
12. Es wird immer wieder der 2. Wahlgang ins Spiel gebracht. Wie läuft das?
Ständerats- und Regierungsratswahlen sind Majorzwahlen (siehe oben). Dabei braucht ein Kandidat bei einer Einervakanz 50 Prozent plus eine Stimme aller gültigen Stimmen, um im ersten Wahlgang vom 20. Oktober gewählt zu werden. Bei einer Zweiervakanz wie diesmal im Ständerat braucht ein Kandidat im ersten Wahlgang 25 Prozent plus eine Stimme. Sollte das niemand schaffen oder im Ständerat nur für einen von zwei freien Sitzen zutreffen, kommt es am 24. November zu einem zweiten Wahlgang. Im zweiten Wahlgang reicht dann die einfache Mehrheit. Heisst: Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist gewählt. Sowohl bei den Aargauer Ständeratswahlen wie bei der Regierungsratsersatzwahl wird mit einem zweiten Wahlgang gerechnet.
13. Wie finde ich die Kandidaten und Kandidatinnen, die am ehesten meinen politischen Überzeugungen entsprechen?
Es gibt unabhängige Wahlhilfe-Plattformen, wie vimentis.ch, die Aufschluss geben. Dort können Sie den gleichen politischen Fragebogen ausfüllen wie die Kandidierenden. Vimentis.ch zeigt Ihnen dann an, welche Politiker und Politikerinnen Ihrem Profil am nächsten kommen. Im Detail können Sie nachschauen, welche Position die Politiker, bei welchem Thema konkret haben.
14. Wann muss ich spätestens das Stimmcouvert abgegeben?
Wer brieflich wählt: In der eigenen Gemeinde kann man das Couvert unfrankiert im Gemeindehaus oder einem Extra-Briefkasten einwerfen. Auch da gibt es einen letzten Einwurfzeitpunkt. Wer das Couvert frankiert per Post schickt, bitte die Zustellfristen beachten. B-Post also am Dienstag vor der Wahl aufgeben. in diesem fall Stimmrechtsausweis unterschrieben beilegen. Letzte Gelegenheit ist am Wahlsonntag an der Urne im Wahllokal Ihrer Wohngemeinde. Bitte hier die lokal verschiedenen Öffnungszeiten beachten. Nehmen Sie dazu einen Ausweis und die Wahlunterlagen mit.
15. Wie behalte ich den Überblick bis zu den Wahlen?
Bewahren Sie sich diese Doppelseite auf bis zu Ihrem Wahlentscheid und nutzen Sie unser Online-Dossier, das Sie auf aargauerzeitung.ch unter dem Stichwort «Wahlen AG 2019» finden. Weitere Informationen bieten u.a. vimentis.ch, die Website des Kantons ag.ch oder des Bundes parlament.ch.
16. Wann werden am 20. Oktober die ersten Resultate bekannt und wo finde ich diese?
Am 20. Oktober werden im Aargau die ersten Bezirksresultate der Ständeratswahlen sowie der Regierungsratsersatzwahl voraussichtlich zwischen 12 und 13 Uhr erwartet. Erste Bezirksresultate der Nationalratswahlen sind ab 13 bis 14 Uhr auf www.aargauerzeitung.ch nachzulesen.