Raserfahrt von 14-Jährigem wird Konsequenzen haben

«14-Jähriger klaut Grossvaters Auto und wird innerorts mit 92 km/h geblitzt» Diese Schlagzeile klingt fast zu verrückt, um wahr zu sein. Tatsächlich hat sich aber genau das ereignet. Am Mittwoch bretterte ein Automobilist mit 92 statt den erlaubten 50 km/h über die Hauptstrasse in Mühlethal. Die Regionalpolizei Zofingen stellte anschliessend fest, dass es sich beim Schnellfahrer um einen 14-Jährigen handelt. Er hatte das Auto seines Grossvaters für eine Spritztour entwendet.

Gemäss Sandra Olar, stellvertretende Leiterin Kommunikation im Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI), sind vonseiten des Strassenverkehrsamts zwei Szenarien möglich. Wenn der 14-Jährige im Besitz eines Mofa-Ausweises ist, wird ihm dieser für mehrere Monate entzogen.

Jugendstrafrecht gilt ab 10. Altersjahr

Hat der Knabe aber noch keinen Mofa-Führerschein, so kann das Strassenverkehrsamt vorerst nicht handeln. «Erst wenn er mit 18 Jahren den Lernfahrausweis (LFA) beantragt, könnte eine aufschiebende Verweigerung des LFA erfolgen», sagt Olar. Diese aufschiebende Verweigerung könne je nach ausgesprochener Strafe durch die Jugendanwaltschaft mehrere Monate dauern. «Das bedeutet, dass er den LFA beispielsweise erst mit 18,5 oder 19 Jahren erhalten wird.» Ein generelles Fahrprüfungsverbot kann das Strassenverkehrsamt aber nicht aussprechen.

Auch vonseiten der Jugendanwaltschaft muss der Knabe mit Konsequenzen rechnen. «In der Schweiz gilt das Jugendstrafrecht ab dem 10. Altersjahr. Das heisst: Gegen den 14-jährigen Jugendlichen wird ein Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz vor der Jugendanwaltschaft geführt», sagt Olar.

Die Jugendanwaltschaft werde nach Eingang der Akten den Sachverhalt und die persönlichen Verhältnisse des Jugendlichen klären, um entscheiden zu können, ob zusätzlich zur Strafe auch Massnahmen angezeigt sind. «Die Schutzmassnahmen sind im Jugendstrafrecht definiert und reichen von der ambulanten Aufsicht bis zur geschlossenen stationären Unterbringung. Die intensive Abklärung der persönlichen Verhältnisse zeigt auf, welche massgeschneiderte Sanktion zu ergreifen ist», erklärt Olar.

Das Jugendstrafrecht ist generell auf Schutz und Erziehung ausgerichtet. «Entsprechend werden Sanktionen so ausgefällt, dass möglichst Rückfälle vermieden werden können.»

Keine Vorschriften wegen Schlüsselaufbewahrung

Und welche Konsequenzen drohen dem Grossvater des Jungen, dessen Auto er entwendet hat? Daniel von Däniken, stellvertretender Leiter Oberstaatsanwalt, zieht dazu Artikel 95 des Strassenverkehrsgesetzes heran: Wer jemandem ein Motorfahrzeug überlässt, von dem er weiss, dass er den Ausweis nicht hat, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. «Um den Grossvater oder die Eltern ins Recht zu nehmen, müsste ihnen nachgewiesen werden, dass diese dem Minderjährigen den Autoschlüssel bewusst übergeben oder eine Sorgfaltspflicht verletzt hätten», sagt von Däniken. Besondere Vorschriften, dass man einen Autoschlüssel vor Jugendlichen nicht zugänglich aufbewahren müsste, wie das bei Schusswaffen der Fall ist, existieren laut von Däniken nicht.

Immerhin kann Sandra Olar etwas Entwarnung geben: «Entwendungen von Personenwagen, verknüpft mit massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen, stellen in dieser Alterskategorie die absolute Ausnahme dar und müssen zum Glück pro Jahr nur in Einzelfällen auf der Jugendanwaltschaft behandelt werden.»